Zweite Rettungswagen in Bremervörde und Rotenburg sollen bleiben
Der zweite Rettungswagen an den Rettungswachen in Bremervörde und Rotenburg (Wümme) soll auch zukünftig rund um die Uhr vom Personal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) besetzt werden. Das hat der Kreisausschuss empfohlen.
„Im Zweifel für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Das ist die klare parteiübergreifende Haltung des Kreistages“, erklärt Landrat Marco Prietz dazu. Allen Beteiligten in Politik und Verwaltung sei bewusst, dass die durchgehende Besetzung der Rettungswagen über die in den neuesten Fachgutachten ermittelten Bedarfe hinausgehe. Der Landkreis werde daher die dafür erforderlichen Kosten nicht mit den Krankenkassen abrechnen können, sondern die Ausgaben aus dem allgemeinen Kreishaushalt übernehmen müssen. 2022 gehe es um rund 88.000 Euro, ab 2023 fällt dafür jährlich eine knappe Viertelmillion Euro an.
Mit dem neuen Bedarfsplan 2022 erhöht sich die Zahl der pro Woche im Landkreis bereitgestellten Rettungsmittelvorhaltestunden von 2.932 auf 3.042. An keinem Standort werden Rettungswagen reduziert, an den Rettungswachen in Sittensen, Sottrum und Visselhövede kommt jedoch ein zweiter Wagen neu hinzu.
„Mit diesem Bedarfsplan machen wir deutlich, dass wir die in den vergangenen Wochen aus der Bevölkerung geäußerten Sorgen und Bedenken sehr ernst nehmen. Die größte Herausforderung für die dauerhafte Umsetzung dieses Bedarfsplans ist und bleibt die Gewinnung der notwendigen Fachkräfte durch das DRK“, so Prietz.
Hintergrund
Der Landkreis ist gesetzlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes zuständig. Er beauftragt den DRK-Kreisverband Bremervörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe. An insgesamt neun Rettungswachen stehen diverse Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen zur Verfügung.
Die Festlegung der Rettungswachenstandorte, Fahrzeuge und abzudeckenden Uhrzeiten trifft der Landkreis im sogenannten Bedarfsplan für den Rettungsdienst, der alle zwei bis drei Jahre fortgeschrieben und vom Kreistag beschlossen wird. Die Krankenkassen tragen die Kosten des bedarfsgerechten Rettungsdienstes.
Grundlage für den Bedarfsplan ist ein externes unabhängiges Gutachten, das sowohl vom Landkreis, als auch von den Krankenkassen als Kostenträger anerkannt wird. Die aktuellen beiden Gutachten haben aufgrund der Einsatzzahlen der vergangenen drei Jahre eine Reduzierung der Zeiten des 2. RTW an den Standorten Bremervörde und Rotenburg ergeben. Die Gutachten sind aus Sicht von Verwaltung und Politik fachlich auch nicht zu beanstanden. Gleichwohl weicht man nun politisch von den Empfehlungen des Gutachters ab und reduziert keine RTW-Zeiten.
Der Bedarfsplan des Kreises umfasst einen bedarfsgerechten Teil und einen darüber hinaus gehenden Teil, der nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Bereits in der Vergangenheit hat der Landkreis als sog. freiwillige Leistung rund 1,2 Mio. Euro jährlich für den nicht als bedarfsgerecht anerkannten Teil übernommen.
Dieser Betrag wird mit der zum 1. September 2022 geplanten Umsetzung des neuen Bedarfsplans auf zunächst rund 1,5 Mio. Euro, dann schließlich knapp 1,7 Mio. Euro jährlich anwachsen.
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