Brand in Dresdener Straße
Ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses wurde auf einen ausgelösten Rauchmelder in der Nebenwohnung und dadurch auf Brandgeruch im Flur aufmerksam. Da bei Alarmierung der Ortsfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck nicht klar war, ob sich noch jemand in der verschlossenen Wohnung befand, wurde diese von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet. Ein Trupp unter Atemschutz durchsuchte die Wohnung, in der sich keine Personen, sondern nur stark angebranntes Essen auf dem Herd befand. Der Herd wurde ausgemacht, der Brand mit Kleinlöschgerät gelöscht und danach die Einsatzstelle der Polizei übergeben.
Die Rauchwarnmelderpflicht konnte ein größeres Feuer und Personenschäden verhindern. Diese gilt übrigens für alle Wohnungen seit dem 31. Dezember 2015 und steht in der Landesbauordnung Niedersachsen.
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