CDU möchte Veranstaltungen ermöglichen
„Wir möchten es den Ehrenamtlichen in Osterholz-Scharmbeck ermöglichen, die Brauchtumsfeuer zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen“, heißt in dem ersten Antrag, der nach Wunsch der CDU am 6. Juli auf der Tagesordnung stehen soll. Unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen seien etwa Herbst- und Adventsfeuer oder Veranstaltungen zu Silvester und Neujahr denkbar. „Die Brauchtumsfeuer sind beliebte Treffpunkte in Osterholz-Scharmbeck, stärken das gesellschaftliche Leben und sind gut für das Gemeinschaftsgefühl in den Ortschaften und Nachbarschaften“, meint die CDU-Fraktion und verweist auf den gemeinsamen Runderlass mehrerer niedersächsischer Ministerien vom 2. April, der den Kommunen ausdrücklich erlaubt, Nachholtermine für Brauchtumsfeuer zu genehmigen.
Der zweite Antrag betrifft Fragen zu Autokino-Veranstaltungen in der Kreisstadt. „Warum war es weder im März, noch im April möglich, eine Genehmigung für Autokinoveranstaltungen an der Stadthalle zu erteilen, während in anderen niedersächsischen Kommunen im April bereits Autokinoveranstaltungen stattfanden?“, möchte die CDU vom Bürgermeister wissen. Ein Veranstalter, der im vergangenen Jahr bereits eine Autokinoveranstaltung in Osterholz-Scharmbeck organisiert hatte, habe bei der Stadtverwaltung zweifach versucht, eine Genehmigung für die Durchführung von Autokinoveranstaltungen an der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck zu erhalten. Dies soll abgelehnt worden sein. Dass derart interessante Planungen nicht massiv von Seiten der Stadtverwaltung unterstützt würden, sei unverständlich; nicht zuletzt, weil die Veranstaltungsbranche wirtschaftlich besonders stark von der Corona-Krise betroffen sei. Die CDU möchte außerdem wissen, ob es weitere Anfragen für Veranstaltungen gegeben hat, die abgelehnt wurden und ob aktuell Auto-Konzert oder ähnliche Veranstaltungen angedacht seien.