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Hebesatz bleibt gleich

Die Gemeinde Lilienthal wird den Hebesatz auf die Grundsteuer nicht erhöhen.

Lilienthal. Im Dezember wurde der Haushalt der Gemeinde Lilienthal durch den Gemeinderat beschlossen. In diesem Zuge wurde auch über die Grundsteuer gesprochen. Nun steht fest: Die Hebesätze, die durch die Gemeinde Lilienthal festgelegt werden, bleiben gleich. Für Grundstückseigentümer bedeutet das, wenn sie im kommenden Jahr einen anderen Betrag zahlen müssen als bisher, dann liegt dies an der Bewertung durch das Finanzamt und damit an dem sogenannten Messbetrag.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich ab der zweiten Kalenderwoche durch die Gemeinde Lilienthal versendet. Hier wird der Hebesatz auf den Messbetrag des Finanzamtes angewendet und der jeweilige Bescheid enthält somit den zu zahlenden Betrag. Tauchen offensichtliche Fehler auf, wie beispielsweise falsche Flächenangaben des Grundstücks, dann sollten sich die Grundstückseigentümer für eine mögliche Neubewertung an das Finanzamt wenden.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, was eine neue gesetzliche Regelung erforderlich machte. Ab dem 1. Januar 2025 gelten deswegen neue Regeln für die Grundsteuer. Die Grundsteuer bleibt eine zentrale Finanzquelle für die Kommunen, aus der Einrichtungen wie Schulen, Sportplätze, Feuerwehren und Schwimmbäder finanziert werden. Ohne die Grundsteuer könnten Städte und Gemeinden diese wichtigen Aufgaben nicht erfüllen.


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