

„Ich bin froh, dass es diesen gesetzlichen Auftrag gibt“, sagt Jörn Willer, Regionaldirektor der AOK im Bereich Mittelweser. „Diese Arbeit ist sehr wichtig, aber man redet nicht viel darüber. Wir beteiligen uns als AOK gerne an den Kosten.“ Willer wies darauf hin, dass die gesetzlich vorgesehenen Fördergelder noch nicht ausgeschöpft seien. Ambulante Hospizdienste können ihre Anträge auf finanzielle Förderung bis Ende März 2020 bei den Krankenkassen einreichen. Das Geld werde hauptsächlich in die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter und in Personalkosten investiert, erklärte Norbert Mathy, Geschäftsführer des Diakonischen Werks. „Uns geht es darum, den Menschen in dieser schweren Zeit zur Seite zu stehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, so selbstbestimmt wie möglich ihre letzten Wochen, Tage und Stunden jenseits von Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen zu verbringen“, so Mathy. Trotz der gesetzlichen Zuschüsse sei der ambulante Hospizdienst auf Spenden angewiesen, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Das Rückgrat der Hospizarbeit vor Ort seien die ehrenamtlichen Sterbebegleiter, berichtete Koordinatorin Bettina Szlagowski. Jedes Jahr bietet das Diakonische Werk einen Ausbildungskurs für Interessierte an. An mehreren Wochenenden und bei zahlreichen Besuchen in verschiedenen Einrichtungen werden die Ehrenamtlichen auf ihre Aufgabe vorbereitet. „Viele Menschen wollen nicht über den Tod sprechen. Auch den Angehörigen kann es helfen, einen Gesprächspartner ohne Berührungsängste zu haben“, weiß Szlagowski, die selbst als ehrenamtliche Begleiterin tätig war, bevor sie die Koordination des Hospizdienstes im Kirchenkreis übernahm. Für die Begleiter wiederum gibt es regelmäßige Gruppentreffen und Supervision, um ihre Erlebnisse aufzuarbeiten.