Führerscheine erneuern
Landkreis Osterholz. Der Landkreis weist alle Bürger:innen darauf hin, dass alte Führerscheine nach und nach erneuert werden müssen. Dies geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19. Januar 2025.
Die Umtauschpflicht betrifft eine Vielzahl an Führerscheinen. Daher hat der Bund die Fristen anhand der Geburtsjahre beziehungsweise Ausstellungsdatum festgelegt.
Zurzeit sind die grauen und rosa Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später an der Reihe. Für sie muss der Umtausch bis zum 19. Januar 2025 erfolgen. Der Landkreis bittet um eine möglichst frühzeitige Antragstellung bei der Führerscheinstelle. Alle anderen Umtauschpflichtigen, die länger Zeit haben als bis Januar 2025, bitter der Landkreis mit der Terminvereinbarung bis Februar 2025 zu warten.
Ab kommendem Jahr gilt für die Frist dann das Ausstellungsjahr. Das bedeutet, dass es ab Februar 2025 mit den Führerscheinen bezüglich des Ausstellungsjahres wie folgt zugeht:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 19. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Bürger:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Termine bei der Führerscheinstelle können unter 04791/930-2002 oder landkreis-osterholz.de/fuehrerschein vereinbart werden.