Gleiche Rechte für Retter
Im Jahr 2022 wurde das Brandschutzgesetz umfassend geändert. Im Niedersächsischen Brandschutz ist festgelegt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bei Fortbildungen und Einsätzen freigestellt werden und dabei von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.
Mitglieder des erweiterten Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes wurden jedoch nicht bedacht. Deshalb fordert die CDU Niedersachsen nun, dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen wird. Ihr Vorschlag ist es, „Ehrenamtliche im Katastrophenschutz und erweiterten Rettungsdienst umfassender von Arbeitspflichten freizustellen“. Das begrüßt auch Christian Weiß, Vorsitzender der DLRG Osterholz-Scharmbeck.Die letzten Jahre seien schwierig für die DLRG gewesen, deshalb befürworte er die Gesetzesänderung. Zurzeit müsse bei Einsätzen geguckt werden, wer abrufbereit sei. In einigen Fällen, wenn beispielsweise ein Einsatz bis tief in die Nacht geht, nehmen sich die Einsatzkräfte manchmal auch den nächsten Tag ganz oder halb frei, indem sie ihren Urlaub oder Überstunden dafür nutzen. „Es würde sich also zum Positiven verändern“, so Weiß.
Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, die vom Landrat oder der Katastrophenschutzbehörde ausgerufen werden, werden die Dienstausfälle bezahlt. Zuletzt sei dies bei dem Hochwasser in Lilienthal der Fall gewesen. Dort wurde das außergewöhnliche Ereignis, eine Vorstufe zum Katastrophenfall, ausgerufen.
Insgesamt denke Weiß, dass die Forderungen der CDU umsetzbar seien. „Das Katastrophenschutzkonzept vom Ministerium hat sich in den letzten Jahren verändert. Das hier ist ein weiterer Meilenstein.“
Aus- und Fortbildungen
Wenn Ehrenamtliche vom Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zusätzlich an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, sollen auch sie eine Lohnfortzahlung oder Erstattung bekommen. Bislang gelten die Freistellungsregelungen für Aus- und Fortbildungen nur, wenn auch hier die Katastrophenschutzbehörde dies veranlasst. Dabei seien regelmäßige Fortbildungen wichtig, um in Notsituation helfen zu können. Christian Weiß gehe jedoch davon aus, dass es noch dauere, bis die Regelungen, die bisher für die Feuerwehr gelten, bei der DLRG eingeführt werden.
Mögliche Mehrkosten
„Ich erwarte, dass diese Gesetzänderung zu Mehrkosten für den Landeshaushalt führen wird“, sagt Sebastian Lechner, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Wie weit die Kosten genau steigen werden, lasse sich nicht konkret sagen. Das sei davon abhängig, in welchem Umfang die Einsatzkräfte eingesetzt würden. Zum Vergleich: bei einer ähnlichen Gesetzesänderung in Bayern fielen weitere Kosten in Höhe von 100.000 Euro jährlich an.