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Grundsteuererklärung

Osterholz-Scharmbeck (eb). 83,5% der Eigentümer:innen haben ihre Grundsteuererklärung pünktlich abgegeben.

Das Finanzamt zieht nach dem Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ein Zwischenfazit. Im landesweiten Vergleich haben überdurchschnittlich viele Eigentümer:innen aus dem Landkreis ihre Erklärung rechtzeitig abgegeben.

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung in Niedersachsen endete zum 31. Januar. Bis zu diesem Zeitpunkt sind beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck insgesamt 47.383 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 83,5%. Hierzu die Amtsleitung Dr. Kläne: „Einerseits sind wir mit Blick auf die Landesquote (79,3%) nicht unzufrieden. Andererseits hätten wir uns in Anbetracht der ausgerufenen Abgabepflicht und der ausgesprochenen Fristverlängerung bis zum 31. Januar eine höhere Quote gewünscht.“

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass säumige Eigentümer:innen schriftlich an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden. Sollte auch danach keine Erklärung eingehen, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem stehen Verspätungszuschläge im Raum. Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund der im März 2022 veröffentlichten Allgemeinverfügung. Wer zum 1. Januar 2022 Eigentümer:in eines Grundstücks war, muss unabhängig vom Zugang eines Informations- oder Erinnerungsschreiben eine Erklärung abgeben. „Wer jetzt noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, sollte sich umgehend mit der Thematik beschäftigen und die Grundsteuererklärung abgeben, um spätere Verspätungszuschläge zu verhindern,“ so der Sachgebietsleiter der Grundbesitzstelle Christian Hasloop.

Unter der der Hotline-Nummer 04791/302700 können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit Fragen zu der Grundsteuerreform an das Finanzamt wenden. Die Telefonzeiten im Einzelnen: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr. Zudem können Fragen zur Grundsteuererklärung weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten vor Ort geklärt werden. Die Öffnungszeiten im Detail: Montags ist das Finanzamt für den Publikumsverkehr geschlossen und Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.


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