Kreis erstellt Genesenen-Nachweise
Eine Bundesverordnung sieht seit wenigen Tagen wieder mehr Freiheiten für Personen vor, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen oder als genesen gelten. Für diese Personengruppen gelten beispielsweise die Kontaktbeschränkungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung nicht und auch sind sie von Testpflichten, beispielsweise zum Besuch des Einzelhandels, ausgenommen. Für vollständig geimpfte Personen (ab 14 Tage nach der Zweitimpfung) reicht die Vorlage des Impfausweises als Nachweis aus.
Für Personen, die nach der Bundesverordnung als genesen gelten, erstellt der Landkreis Osterholz aktuell Genesenen-Nachweise. Diese werden in den kommenden Tagen postalisch zugesandt. Personen aus dem Landkreis Osterholz, die bereits in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht haben und die Infektion mittels PCR-Test bestätigt worden ist, sind von der Definition der Bundesverordnung umfasst. Sie erhalten ohne einen entsprechenden Antrag vom Landkreis Osterholz einen Nachweis zugestellt. Bei allen künftigen Corona-Infektionen wird der Genesenen-Nachweis automatisch mit dem Quarantäne-Bescheid versandt. Der Nachweis gilt dann ab dem 28. Tag nach dem positiven PCR-Test.
Alle Personen, deren Corona-Infektion länger als 6 Monate her ist, sind nicht von den Erleichterungen umfasst. Hintergrund ist, dass nach aktuellen Erkenntnissen und Einschätzung des RKI bei Genesenen eine Immunisierung bis zu 6 Monate anhält. Aus diesem Grund wird auch genesenen Personen nach sechs Monaten eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus empfohlen. Eine Zweitimpfung ist dann aber in den meisten Fällen nicht notwendig. Personen, die Mittels Antikörper-Test nachweisen, vermutlich eine Corona-Infektion gehabt zu haben, sind von der Bundesverordnung ebenfalls nicht umfasst. Für sie können also keine Genesenen-Nachweise erstellt werden. Wichtig ist: Nicht alle Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes des Bundes entfallen für vollständig geimpfte Personen bzw. Genesene. Auch dieser Personenkreis ist weiterhin verpflichtet Abstand zu halten und in vielen Lebensbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.