![Die Teilnehmer:innen der zweiten Runde debattierten über eine staatliche Bezuschussung des Führerscheins von Ehrenamtlichen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/134/65134/65134_IMG_4899_onlineZuschnitt.jpg?_=1738847300&w=236&a=1.77777&f=inside)
![Die Teilnehmer:innen der zweiten Runde debattierten über eine staatliche Bezuschussung des Führerscheins von Ehrenamtlichen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/134/65134/65134_IMG_4899_onlineZuschnitt.jpg?_=1738847300&w=236&a=1.77777&f=inside)
Mit Beginn dieses Jahres ist die erneuerte Richtlinie in Kraft getreten und wurde heute im Rahmen einer digitalen Auftaktveranstaltung über 100 Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie Fachkräften aus der Familienhilfe vorgestellt.
Familienministerin Daniela Behrens erklärt hierzu: „Wir wollen insbesondere Familien in belasteten Lebenssituationen mit geringem Einkommen gemeinsame Erholungsphasen ermöglichen. Diese Familien haben häufig nur wenig Möglichkeit, die zusätzlichen Belastungen und den erhöhten Zeitbedarf durch finanzielle Ressourcen auszugleichen. Mit der Förderung ermöglichen wir Ihnen Familienurlaube und Familienfreizeiten.“
Individueller Urlaub und Gruppenangebote
Mit der neuen Richtlinie sei die Förderung nochmals besonders auf Familien in belasteten Lebenssituationen ausgerichtet worden. Ziel sei es, einkommensschwächere Familien mit mindestens drei Kindern oder mit einem sehr jungen Elternteil (höchstens 21 Jahre), Alleinerziehende oder Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedarf vorrangig zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Förderung der Familienerholung bezuschusst das Land Familien für Familienerholungsurlaube sowie für die Teilnahme an Familienfreizeiten. Bei den Familienerholungsurlauben steht der individuelle Urlaub der Familie im Vordergrund. Familienfreizeiten bieten als Gruppenangebote das gemeinsame Erleben mehrerer Familien und den gemeinsamen Austausch untereinander an. Sie beinhalten auch pädagogische Angebote zu Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge.
Umgesetzt wird die Förderung der Familienerholung durch die niedersächsischen Familienverbände und die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Diese berechnen die mögliche Unterstützung und bieten interessierten Familien Auskunft und Beratung zur Familienerholung an. Weitere Informationen gibt es auch auf dem niedersächsischen Familienportal www.familien-in-niedersachsen.de. Hier werden auch die Familienfreizeiten veröffentlicht, so dass sich Familien direkt an die Veranstalter wenden können.