akl

Neuausrichtung der Pflege nötig

Der ANZEIGER hat mit Ulf Franzke vom SoVD über die aktuelle Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gesprochen.

Ulf Franzke, 1. Vorsitzende der SoVD Ortsverbände Grasberg, Hüttenbusch und Worpswede.

Ulf Franzke, 1. Vorsitzende der SoVD Ortsverbände Grasberg, Hüttenbusch und Worpswede.

Bild: Akl

Landkreis. Am 1. Januar 1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Wer sich privat krankenversichert muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Gab es Ende 2021 noch rund 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, könnte laut Statistischem Bundesamt die Anzahl bis 2055 um 37 Prozent auf knapp 7 Millionen ansteigen. Die Betriebskrankenkassen fordern mittlerweile eine grundlegende Neuausrichtung der Pflege, da das Defizit in der Finanzierung der Versicherung in diesem Jahr auf gut eine Milliarde Euro zusteuere und auf Grund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren noch deutlich ansteigen werde.

 

Sozialverband Deutschland (SoVD) stellt Forderungen

 

Der SoVD vertritt die Interessen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gegenüber Politik und Gesellschaft. Unter anderem fordert der Verband eine bedarfsgerechte und pflegerische Versorgung, mehr Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige und bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Der ANZEIGER sprach mit Ulf Franzke, dem 1. Vorsitzenden der Ortsverbände Grasberg, Hüttenbusch und Worpswede über das Thema.

 

Herr Franzke, wie sieht die aktuelle Situation für Pflegebedürftige aus?

 

In Niedersachsen müssen zum 1. Januar Pflegebedürftige im ersten Jahr des Aufenthaltes im Heim durchschnittlich 2.273 Euro pro Monat Eigenbeteiligung leisten. Das sind 80 Euro mehr als zum Jahresbeginn 2023. Gedämpft wird der Kostenanstieg zwar durch höhere Zuschüsse. Diese Zuschüsse zahlen die Pflegekassen zusätzlich zu den eigentlichen Pauschalen für die Pflegeleistungen. Zum Beispiel erhalten seit diesem Jahr Bewohner in den ersten zwölf Monaten einen Extra-Zuschuss von 15 Prozent - statt wie bisher fünf Prozent. Das ist aber viel zu wenig und entlastet bei den hohen Kosten kaum.

Fakt ist, dass sich die hohen Heimkosten viele einfach nicht mehr leisten können. Bei uns in der Beratung haben sich die Antragszahlen für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII fast verdoppelt. Immer häufiger führt die stationäre Pflege zur Sozialhilfebedürftigkeit. Mittlerweile sind es über 30 Prozent. Dieser Anteil wird ohne wirksame Begrenzungen steigen. Viele unserer Mitglieder schildern uns, dass aufgrund der hohen Pflegeheimkosten ein Wechsel aus der häuslichen Betreuung in die stationäre Pflegeeinrichtung immer länger aufgeschoben wird. Das geht aber zu Lasten der Angehörigen, die dann die notwendige Pflege viel zu lange auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit und der Berufstätigkeit übernehmen. Die Folge ist, dass viele pflegende Angehörige von Armut gefährdet sind.

 

Welche Stellung nehmen die Kommunen hier ein?

 

Den Kommunen kommt in der Gestaltung zukunftssicherer Unterstützungs-, Versorgungs- und Pflegestrukturen eine besondere Rolle zu. Sie müssen gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen schaffen sowie die verschiedenen Leistungserbringer koordinieren. Dazu gehört auch eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen, damit diese ihren Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge nachkommen können.

 

Was fordern Sie für das pflegerische Personal?

 

Um eine engagierte und qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten und dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen professionelle Pflegekräfte sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf arbeitsrechtlicher Ebene besser unterstützt werden. Wir fordern bessere Arbeitszeitmodelle und Aufstiegschancen sowie bessere Studien- und Fortbildungsangebote. Pflegekräfte sollten eine höhere Verantwortung und Eigenständigkeit in ihrer beruflichen Pflegepraxis erleben, zum Beispiel durch eine verstärkte Übertragung geeigneter medizinischer Tätigkeiten zur selbstständigen Ausübung durch Pflegefachkräfte.

 

Wie kann der SoVD helfen?

 

Der SoVD hilft Ratsuchenden bei vielen Fragen rund um das Thema Pflege. Fragen wie: „Wie beantrage ich einen Pflegegrad?“, „Der Pflegegrad stimmt nicht. Was kann ich tun?“, „Wann habe ich Anspruch auf Pflegeleistungen?“, „Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?“ oder „Ich brauche dringend Urlaub. Wer kümmert sich um meinen Angehörigen?“ werden häufig an uns gestellt. Informationen sind im SoVD Beratungszentrum Osterholz-Scharmbeck unter der Rufnummer 04791 50200 erhältlich.

 

Herr Franzke, wir bedanken uns recht herzlich bei Ihnen.


UNTERNEHMEN DER REGION