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Verteilkontingent festgelegt

Das Niedersächsische Innenministerium rechnet in den nächsten sechs Monaten mit 11.000 Geflüchteten, die in den Kommunen untergebracht werden müssen.

Niedersachsen. Ein entsprechendes Gesamtverteilkontingent hat das Ministerium unter der Leitung von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) nun festgesetzt. Die Ministerin für Inneres und Sport informierte darüber, dass diese Neufestsetzung den Kommunen als Planungsgrundlage dient. Sie wies jedoch darauf hin, dass der aktuelle Abwärtstrend bei den Zugangszahlen noch nicht zu einer signifikanten Entspannung der Lage in den Kommunen geführt habe. Laut Daten des EASY-Systems suchten im September 2023 rund 3.670 Menschen in Niedersachsen Schutz, während im gleichen Zeitraum des Vorjahres nur rund 1.750 Personen Zuflucht suchten. Insgesamt meldeten sich zum Stichtag 30. September 2024 in diesem Jahr 14.170 Personen, im Vorjahr waren es noch etwa 20.570.

Behrens betonte die Notwendigkeit von Maßnahmen, um die hohe Zahl der seit 2015 in Deutschland und Niedersachsen Schutz suchenden Menschen nachhaltig zu reduzieren. Insbesondere verwies sie auf die geplanten Kontrollen an den östlichen und südlichen Binnengrenzen der Bundesrepublik, die bis zur Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) notwendig seien.

Die Kommunen wurden am 7. Oktober 2024 über das neue Gesamtverteilkontingent informiert. Es handelt sich dabei um eine Prognose, die den Kommunen als Orientierungshilfe dient, wobei Änderungen in der Zugangs- und Verteilsituation möglich sind. Die Berechnung des Kontingents basiert auf der Bevölkerungszahl der jeweiligen Kommune sowie vorhandenen Über- und Unterquoten.

Die Neufestsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der jüngsten Zugangszahlen und der Maßnahmen des Bundes. Die Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte liegt in der Verantwortung der Kommunen.


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