Nicht leicht, aber notwendig Mit einer Patientenverfügung für den schlimmsten Fall vorsorgen
(pvio). Die wenigsten Menschen beschäftigen sich zu Lebzeiten gerne mit der Vorstellung, schlimm zu erkranken oder gar mit dem eigenen Sterben. Dennoch ist es wichtig, Vorbereitungen für diese Fälle zu treffen. Auch als junger Mensch. Eine Patientenverfügung bildet hierbei das wichtigste Element der Vorsorge. Es kann jederzeit der schlimmste Fall eintreten, dass man so schlimm erkrankt, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbstständig ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen zuzustimmen. Für diesen Fall ist eine Patientenverfügung bestimmt. Mit ihr sorgt man für diesen Fall vor und legt fest, wie und ob man behandelt werden möchte. Auf dieser Grundlage können Vertretungsberechtigte und Ärzt*innen im Sinne der erkrankten Person handeln. Dementsprechend wichtig ist es auch, festzulegen, wer für einen die eigenen Interessen vertritt. Die Person, die einen vertreten bzw. betreuen soll, legt man mit einer Vorsorgevollmacht oder in einer Betreuungsverfügung fest. Das kann man auch unabhängig von einer Patientenverfügung tun. Diese Person entscheidet für einen, sollte man dazu nicht mehr in der Lage sein. Die Wertevorstellungen äußern Da man selten im Vorfeld alle möglichen ärztlichen Notwendigkeiten für den schlimmsten Fall abschätzen oder ein plötzlicher Unfall passieren kann, ist es ebenso empfehlenswert, in der Verfügung eigene Wertevorstellungen festzuhalten. So kann die Vertretung im besten Sinne der in Behandlung stehenden Person entscheiden. Dementsprechend wichtig ist es, die Patientenverfügung mit der Person zu besprechen, die einen vertreten soll. So ermöglicht man es, dass sie dem eigenen Willen Geltung verschafft. Dabei sollte man sehr genau sein. Fragen danach, wie man sich ein gutes Leben vorstellt; ob man Leid und Schmerzen aushält bzw. aushalten möchte und welche Rolle z. B. Religion spielt, sollten u. a. beantwortet werden. Existenzielle Fragen sind nicht einfach Sich mit Krankheit, Leiden und Sterben auseinanderzusetzen, ist nicht einfach. Umso wichtiger ist es aber, das zu tun. Hiermit übernimmt man Verantwortung für sich selbst. Da nicht alle Folgen von Eingriffen abgeschätzt werden können, lastet man die Entscheidung, Eingriffe trotz Risiken zu wagen, mit einer Patientenverfügung z. B. nicht den Angehörigen auf. Man trifft die Entscheidung selbst. Verzichtet man im Vorfeld auf bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen, sollte man sich aber bewusst sein, dass man den eigenen Tod in Kauf nimmt. Die Form der Verfügung Eine Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen. Sie muss unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Es empfiehlt sich, seine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu prüfen, ob sie noch den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Nähere Infos und Hilfestellungen Auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit und dem der Justiz und für Verbraucherschutz kann man informationsreiche Broschüren herunterladen. Was zudem sehr hilfreich sein kann, sind die in den Broschuren abgedruckten Formulierungshilfen für die eigenen Patientenverfügung und die Erklärung der eigenen Wertevorstellungen.