Vorsorgen heißt Verantwortung - Über den Tod hinaus für die Liebsten sorgen
Eine Umfrage des Instituts Assekurata Solutions unter 1.000 Teilnehmer*innen bestätigt: Nur 17,5 Prozent der Befragten empfinden ihren Tod als Risiko. Deutlich stärker sind abstraktere Gefahren wie Terrorismus oder Naturkatastrophen im Bewusstsein verankert. „Eine Ursache für diese Fehleinschätzung dürfte darin liegen, dass viele Menschen nicht richtig einordnen können, was in einem Todesfall auf Familie und Angehörige zukommen kann“, erklärt Vorsorgeexperte Walter Capellmann von den Dela Lebensversicherungen.
Vorsorgen heißt Verantwortung
Wer seine Liebsten mit den Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Todesfalls nicht alleine lassen will, sollte rechtzeitig vorsorgen. Klären sollte man u. a. die Fragen, wer über finanzielle Angelegenheiten entscheiden soll oder welche medizinische Behandlung gewünscht ist, wenn jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, zu urteilen. Mit solchen Vorsorgungen unterstützt man Familie und Mediziner dabei, im Sinne des Erkrankten oder Verstorbenen zu entscheiden. Mit Vorsorgevollmacht, Sorgerechts-, Patienten- und Organverfügung sowie Nachlassregelung kann man über den Tod hinaus selbstbestimmt handeln und Familie und Angehörige entlasten.
Hinterbliebene finanziell und organisatorisch entlasten
Eine umfassende Vorsorge sollte immer auch die finanziellen Risiken eines Todesfalls berücksichtigen. „Die Kosten für eine Bestattung können heute je nach Region und Ausgestaltung schnell zwischen 7.000 Euro und 12.000 Euro liegen. Das dürfte nicht nur aufgrund des 2004 eingestellten Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen für viele Hinterbliebene eine erhebliche Belastung darstellen“, erklärt Walter Capellmann. Eine Sterbegeldversicherung fängt solche finanziellen Risiken auf und schließt je nach Anbieter Leistungen wie die kostenfreie Überführung aus dem Ausland und den doppelten Versicherungsschutz bei Unfalltod ein. Zudem bilden hilfreiche Zusatzleistungen eine wichtige Stütze für trauernde Hinterbliebene. Diese reichen von der Organisation von Traueranzeigen, Bestattung und Trauerfeier über die Nachlassregelung und Haushaltsauflösung bis hin zur psychologischen Erstbetreuung der Hinterbliebenen.