Vorsorgen für den Ernstfall
(djd). Viele Menschen - besonders ältere - sorgen sich wegen der Konsequenzen einer Corona-Infektion um ihre Gesundheit. Bilder aus den Krankenhäusern machen betroffen und nachdenklich. Unweigerlich fragt man sich, wie im Ernstfall die eigene medizinische Behandlung erfolgen sollte. Was, wenn man wegen dieser oder einer anderen Erkrankung, durch einen Unfall oder altersbedingt nicht mehr sagen kann, wie man behandelt werden möchte? Unter welchen Umständen man beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt? Mit einer Patientenverfügung kann man sicher sein, dass Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige so handeln, wie man es sich selbst wünscht. Selber bestimmen, wo die Grenzen liegen Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein - braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen - auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein. Rechtssichere Patientenverfügung online erstellen Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.