
Schreiben, was Sache ist
Wir suchen freie Mitarbeiter:innen u. a. in Osterholz-Scharmbeck und Gnarrenburg.
Wichtig ist in jedem Fall, dass dabei der Arbeitsschutz nicht in den Hintergrund gerät. Hierzu Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad: „Die gesetzlich zugelassene Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Nach einem Acht-Stunden-Tag sind drei Stunden als Barkeeper also schon zu viel.“
Außerdem gilt es, die Erholungszeit einzuhalten: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden liegen. Dabei zählt nicht der Feierabend des Hauptarbeitsverhältnisses, sondern das Ende sämtlicher beruflicher Tätigkeiten.