Patrick Violl

Kommentar: Inklusion bedeutet Veränderung

Patrick Viol kommentiert zum Tag der offenen Gesellschaft die Inklusionsvorstellungen des Landkreis Osterholz als nur schwer mit dem Gedanken einer inklusiven und für alle offenen Gesellschaft vereinbar.

Im Februar 1980 spricht das Frankfurter Landgericht einer Frau Schadensersatz zu. Die Frau hatte einen Reiseveranstalter verklagt. Sie sei um ihren Urlaub betrogen worden, weil sie an ihrem Urlaubsort ungewollt den Anblick einer Gruppe schwerbehinderter Menschen habe ertragen müssen. In der Begründung des Gerichts hieß es schließlich: „Es ist nicht zu verkennen, dass eine Gruppe von Schwerbehinderten bei empfindsamen Menschen eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann.“
Das Urteil sorgte für Empörung, nicht nur unter Menschen mit Behinderung. 5.000 Menschen gingen gegen das „Frankfurter Reiseurteil“ auf die Straße - die Behindertenbewegung in Deutschland nahm ihren Anfang. War die Bewegung auch von Anfang an sehr pluralistisch aufgestellt, so verfolgten die verschiedenen Gruppen doch das gemeinsame Ziel der Inklusion. Es ging ihnen darum, sich aus Sondereinrichtungen und der bevormundenden Fürsorge durch Staat und Eltern zu befreien, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Und die Bewegung hat seither einiges erreichen können. Inklusion ist kein bloßes Ziel einer kleinen politischen Bewegung mehr. Sie wird vermehrt umgesetzt. Zum Beispiel an Schulen. Auch im Landkreis Osterholz. Er habe sich die inklusive Beschulung auf die Fahne geschrieben. Entsprechend stieg die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf, die eine Regelschule besuchen. Derzeit sind es kreisweit 204.
Doch seit ca. 1,5 Monaten herrscht zwischen dem Landkreis auf der einen und Eltern und 28 Schulleitungen auf der anderen Seite ein Streit über die Inklusionsvorstellungen des Landkreises. Der hielte nämlich Schulassistenzen mit dem Gedanken der Inklusion nur schwer vereinbar, „da durch die Zuordnung einer persönlichen Assistenz das betroffene Kind auf jeden Fall eine Sonderrolle in der Klassengemeinschaft einnimmt, die es, wenn immer es geht, zu vermeiden gelte“, wie es seitens des Landkreises heißt. Schulassistenzen sollen erst dann zum Einsatz kommen, wenn alle schulischen Ressourcen nicht ausreichen, um eine Teilhabe des beeinträchtigten Kindes am Unterricht zu gewährleisten.
Dass Eltern beeinträchtigter Kinder und Schulleitungen bei einer solchen Argumentation auf die Barrikaden gehen, ist mehr als nachvollziehbar. Es ist richtig, denn sie ist nur schwer mit dem Gedanken der Inklusion und dem einer für alle offenen Gesellschaft, wie sie die Behindertenbewegung vertritt, vereinbar: dass nämlich die Gesellschaft sich ändert, damit Menschen mit Behinderung ohne Stigmatisierung an ihr teilhaben können. Aus der Argumentation des Landkreises spricht dagegen vielmehr der Geist der 80er Jahre in neuem Gewand. Erschien die Hilfsbedürftigkeit von anderen vor 40 Jahren lediglich den allein Funktionierenden als eine Belastung, so soll sie heute von allen als Problem empfunden werden - inklusive den Beinträchtigten. Wie das Frankfurter Gericht mit seinem Urteil explizit, so affirmiert der Landkreis implizit die auf unsere gesellschaftlichen Strukturen zurückgehende Behindertenfeindlichkeit der Gesellschaft, anstatt sie zu kritisieren.
Die Hilfsbedürftigkeit eines Menschen, seine „Sonderrolle“ erscheint nur in einer solchen Gesellschaft als problematisch, in der zwar alle davon sprechen, dass jeder Mensch besonders ist, in der aber niemand ein wirklicher Sonderling mit individuellen Fähigkeiten, Schwächen sowie speziellen Bedürfnissen sein darf, sondern sich einem Konkurrenzsystem mit abstraktem Vergleichbarkeitszwang von Arbeitsleistung zu unterwerfen hat. Eine wahrhaft inklusive und damit für alle offene Gesellschaft wäre eine, in der Kinder nicht mehr lernen müssten, dass „Selbstbestimmung“ nicht mehr heißt, als sich in Anbetracht hermetisch abgedichteter Strukturen und trauriger Vereinzelung von der Wiege bis zur Bare allein durchbeißen zu können.


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