Lockerungen im Landkreis
Bereits zum 31. Mai entfiel die Testpflicht im Einzelhandel, Schulen konnten ins Szenario A, Kindertagesstätten ins Kita-Szenario A wechseln. Mit der Feststellung der zweiten Allgemeinverfügung am 31. Mai gilt im Landkreis ab dem 2. Juni folgendes:
• Es dürfen sich bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet.
• Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren.
• Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.
• Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. (Dies gilt allerdings nicht, wenn man in Bus oder Bahn sitzt).
• Private (geschlossene) Feiern (die über die Belegung eines Tisches hinausgehen) sind bei einer Inzidenz von unter 35 bis maximal 100 Personen erlaubt. Hygienekonzept- und Abstandspflichten und die Pflicht eine Maske zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, bleiben auch bei privaten Feiern bestehen.
• Die digitale Kontaktdatenerfassung wird zum Regelfall, in Ausnahmefällen ist aber natürlich auch weiterhin eine Datenerfassung auf Papier möglich.
• Veranstaltungen: Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel auch mit mind. zeitweise stehendem Publikum sind unter den Voraussetzungen der Corona-VO wieder zulässig, mit grundsätzlich bis zu 500 Personen. Bei Teilnahme von mehr als 250 Personen gelten die Regelungen zur Testpflicht.
• Die Testpflicht in Museen etc. und Gedenkstätten entfällt. Die Kapazitätsbegrenzung in Museen etc. bleibt aber bis zur Inzidenz von 35 bestehen.
• In Freizeitparks entfällt die Testpflicht.
• In Freibädern besteht keine Testpflicht mehr, gleiches gilt für Hallenbäder. Freibäder und Hallenbäder können wieder öffnen.
• Touristische Busreisen: Sie sind inzidenzunabhängig zulässig, aber dafür reglementiert. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Fahrgäste einen negativen Testnachweis vorlegen, während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird auch empfohlen, das Abstandsgebot einzuhalten. Dies alles gilt nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland starten und bei denen die dortigen Regelungen eingehalten werden.
• Beherbergung: Es bleibt unabhängig von der Inzidenz dabei, dass bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden muss (auch unter 35!). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, wohl aber für Dauercamper.
• In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. entfällt die Kapazitätsbeschränkung. Wird der Inzidenzwert von 35 bzw. von 50 wieder überschritten, so müssen die in diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Nutzungsüberlassungen nicht beendet werden.
• Hoteleigene Schwimmbäder, Saunen etc. dürfen für zulässig beherbergte Gäste geöffnet werden.
• Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf an eine andere Mieterin oder einen anderen Mieter bereits am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses wiedervermietet werden.
• Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben kann geöffnet werden. Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entfällt die Testpflicht.
• Diskotheken, Bars und Clubs dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazität wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test nachweisen oder eine vollständige Impfung oder Genesung. Wie auch in der sonstigen Gastronomie sind Kontaktdaten aller Gäste (möglichst digital) zu erfassen.
• Die Testpflicht in Baumärkten entfällt.
• Die flächenmäßigen Beschränkungen im Einzelhandel entfallen, erforderlich ist im Einzelhandel weiterhin ein Hygienekonzept.
• Prostitution bleibt in Niedersachsen bis auf weiteres verboten - auch bei einer Inzidenz unter 35.
• Breitensport: Unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport. Kontaktfreier Sport in Gruppen ist mit Abstand bereits unterhalb der Inzidenz von 50 möglich.
![Die jüngste Klausurtagung der Bremervörder Grünen fand im Zuhör-Café statt.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/186/65186/65186_IMG_2071_onlineZuschnitt.jpg?_=1739456532&w=236&a=1.77777&f=inside)
„Schock saß tief“
![Der Vörder See ist schon lange von Blaualgen befallen, das soll sich nun ändern.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/185/65185/65185_Blaualgen_2_onlineZuschnitt.jpg?_=1739448439&w=236&a=1.77777&f=inside)
Gegen Blaualgen
Unterwegs in Beverstedt
![Das Foto zeigt neben den Volksbank-Mitarbeiterinnen Stefanie Tietjen (links) und Ulrike Schloen (4. v. r.) Vertreter:innen der Vereine.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/180/65180/65180_Volksbank_Anz.__c__Ralf_G._Poppe_onlineZuschnitt.jpg?_=1739453839&w=236&a=1.77777&f=inside)