BUND kritisiert Parkplatzausbau am Gymnasium Bremervörde
Bremervörde (eb/lst). Der BUND sei in höchstem Maß verwundert über die Form des Ausbaus der Parkplätze am Gymnasium in Bremervörde, erklärt Manfred Radtke von der Rotenburger Kreisgruppe in einer Mitteilung. Seit 1995 schreibe die Niedersächsische Bauordnung vor, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzfläche erforderlich sind. Eine andere Nutzung als das Abstellen von Pkw hätten Stellplätze nicht.
Der Landkreis habe die Pflicht zu überwachen, dass Privatpersonen diese Vorschrift beachten und setze sich im eigenen Zuständigkeitsbereich einfach darüber hinweg.
Hitzeinseln in der Stadt
Seit Jahren erlebe man, dass der Klimawandel schneller kommt, als noch vor wenigen Jahren erwartet. Temperaturen, die fast 40 Grad erreichen, werde es immer häufiger geben. Gerade in Städten seien betonierte Flächen Hitzeinseln. Sie würden die Umgebung so stark erwärmen, dass die Gesundheit vieler Menschen gefährdet sei und tragen zur Staubentwicklung bei. Das Gegenmittel seien viele Grünflächen, Bäume, Staudenbeete, Gründächer und bei Stellplätzen die Nutzung z. B. von Rasengittersteinen. Diese würden gleichzeitig für mehr Grün sorgen, so Radtke.
Seit vielen Jahren werde in der Stadtplanung die „Schwammstadt“ propagiert. Bei Starkregen sollen Grünflächen usw. das Wasser aufnehmen und dem Grundwasser zuführen. Betonierte Flächen sorgen stattdessen für die schnelle Abführung des Wassers Richtung Nordsee. Genau das solle doch eigentlich verhindert werden.
Dass der Grundwasserspiegel in vielen Regionen seit Jahren sinke, gerade auch unter Städten, sei bekannt. Auf der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Planung am 29. August habe es eine Präsentation der Unteren Wasserbehörde mit dem Titel „Wasserwirtschaft unter veränderten Klimabedingungen - Schwerpunkt Grundwasser und Wasserversorgung“ gegeben. Unter Punkt 6 „Handlungsfelder in der Zukunft“ heiße es: Konsequente Grundwasseranreicherung über dezentrale Versickerung.
„Landkreis hätte ein positives Signal senden können“
„Der BUND hätte es sehr begrüßt, wenn das Bauamt die Ziele der Wasserwirtschaft aus dem eigenen Hause übernommen und ein Gesetz beachtet hätte, dass es seit 28 Jahren gibt“, so Radtke.
Durch die Versiegelung der Stellplätze am Gymnasium habe der Landkreis leider eine große Chance vertan. Er hätte ein positives Beispiel für Bremervörde und darüber hinaus abgeben können, wie angesichts des Klimawandels Städte grüner und damit klimaresistenter werden können.
Stellungnahme des Landkreises
Es sei richtig, dass gemäß NBauO grundsätzlich nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks als Grünflächen ausgeführt werden müssen, antwortet Kreisrätin Dr. Silke Fricke auf die Kritik. Im vom BUND genannten Kontext sei die Festlegung jedoch nicht zutreffend. Neben den überbauten Flächen seien Erschließungsflächen für die Nutzung der überbauten Flächen notwendig. Ein notwendiger Stellplatz gemäß Stellplatznachweis sei somit keine Grünfläche, sondern ebenfalls eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage. Aus baurechtlicher Sicht sei nichts gegen die Pflasterfläche einzuwenden.
Rasengittersteine sind nicht verpflichtend
Die Niedersächsische Bauordnung definiere keine Materialvorgaben für Stellplätze, Zufahrten, Eingänge oder dergleichen. Die Verwendung von Rasengittersteinen auf Stellplätzen sei daher freiwillig. Nur nicht überbaute Flächen seien auf Baugrundstücken zu begrünen – der Parkplatz habe hier aber den Zweck, die notwendigen Einstellplätze zu sichern und sei deshalb auch so genehmigt worden. Auch Spiel- und Sportplätze sowie Fahrradabstellanlagen seien bauliche Anlagen und damit genehmigungspflichtig und keine „nicht überbauten Flächen“. Der Landkreis habe sich somit nicht über geltendes Recht hinweggesetzt.
Andere Pflasterungen getestet
„Tatsächlich haben wir an verschiedenen Bauprojekten in den Außenanlagen versuchsweise andere Pflasterungen getestet, die sich aber in der Praxis als nicht belastbar herausgestellt haben“, so Fricke. So hätten sich z.B. Fugenpflaster auf stark genutzten Flächen als nicht funktionierend erwiesen (aufwändige Unterhaltung, kaum Rasenwuchs, unschönes Erscheinungsbild). Auch wasserdurchlässige Pflastersteine hätten sich bislang als nicht praxistauglich erwiesen (Offenporigkeit nur für kurze Zeit, danach entstehen Frostschäden), zumal das Oberflächenwasser auf dem betreffenden Grundstück wegen des hohen Grundwasserstandes schlecht versickere. So entpuppten sich vermeintlich gute Lösungen leider häufig als nicht praxistauglich. Der Landkreis werde aber „am Thema dranbleiben“ und auch gemeinsam mit dem Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau erörtern, welche Möglichkeiten bei der klimafreundlichen Gestaltung der Außenanlagen nutzbar seien.