Ulrich Evers

Planungssicherheit für Gedenkstätte - Institutionelle Förderung für Lager Sandbostel unterzeichnet

Sandbostel. Die Arbeit der Gedenkstätte Lager Sandbostel ist sicherer geworden. Mit der gemeinsamen Unterzeichnung einer institutionellen Förderung der Gedenkstätte durch den Landkreis und die Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten, kann das Team der Gedenkstätte ein wenig gelassener in die Zukunft blicken.
Unterschriften, die für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit bedeuten: Dr. Jens-Christian Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten, Landrat Herrmann Luttmann und der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Gedenkstätte Lager Sandbostel Günther Justen-Stahl  (v.l.) unterzeichneten gemeinsam die Vereinbarung über die institutionelle Förderung der Gedenkstätte. Foto: ue

Unterschriften, die für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit bedeuten: Dr. Jens-Christian Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten, Landrat Herrmann Luttmann und der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Gedenkstätte Lager Sandbostel Günther Justen-Stahl (v.l.) unterzeichneten gemeinsam die Vereinbarung über die institutionelle Förderung der Gedenkstätte. Foto: ue

Bisher mussten jedes Jahr aufs Neue die Mittel zur Finanzierung der beiden in der Gedenkstätte beschäftigten Mitarbeiter beim Landkreis Rotenburg (Wümme) beantragt werden. Dieser beteiligt sich mit 50 Prozent der Summe. Die andere Hälfte kommt aus den Töpfen der Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten (SnG). Auch die Mittel zum Unterhalt der Gedenkstätte mussten jährlich beim Landkreis im Rahmen der Haushaltsberatungen des Kreistages neu beantragt und beschlossen werden.
Dies ändert sich nun mit der unterschriebenen Vereinbarung. Sowohl Landkreis, als auch SnG stellen damit klar, dass die bisher jährlich zu beantragenden Mittel nun verstetigt werden. Ab dem 1. Januar 2020 und vorerst für fünf Jahre ist damit ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherung der Arbeit in der Gedenkstätte geregelt.
„Für uns macht das das Arbeiten sehr viel sicherer“, äußerte sich bei der Vertragsunterzeichnung Günther Justen-Stahl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gedenkstätte Lager Sandbostel.
Dr. Jens-Christian Wagner, Geschäftsführer der SnG, machte darauf aufmerksam, dass mit Sandbostel in Niedersachsen erst die dritte Gedenkstätte eine solche institutionelle Förderung erfahre. „Hier in Sandbostel werden qualitative Standards gesetzt. Durch die Vereinbarung wird die Arbeit der Gedenkstätte gewürdigt.“
Landrat Herrmann Luttmann freute sich über die Vereinbarung, auch wenn er betonte, dass sich für den Landkreis gar nichts ändere. „Auch wenn die Vereinbarung erst einmal auf fünf Jahre angelegt ist, gehe ich davon aus, dass die Regelung auf Dauer sein wird.“ Er verwies auf den Umstand, dass die Entscheidung leichter falle, wenn die Kassen des Landkreises gut gefüllt seien.
Als einen „großen Ausdruck des Vertrauens“ bezeichnete Gedenkstättenleiter Andreas Ehresmann die Vereinbarung. „Das spornt uns natürlich an, dass wir weiterhin eine so gute Arbeit machen werden. Die Planungssicherung, die wir damit die nächsten fünf Jahre haben, ist ganz wunderbar.“
Verbunden mit der Vereinbarung hat sich die Gedenkstätte verpflichtet, einen mit dem niedersächsischen Haushaltsrecht kompatiblen Haushaltsplan aufzustellen. Dieser soll nach Worten Günther Justen-Stahls in zwei Wochen beschlossen und dann eingereicht werden.
Dennoch brachte er seine Hoffnung zum Ausdruck, auch weiterhin auf eine breite Unterstützung durch das Land Niedersachsen, den Landkreis, die Samtgemeinde Selsingen und die Gemeinde Sandbostel bauen zu können, um die dem Stiftungszweck entsprechende Arbeit in Gänze leisten zu können.


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