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3.000 Euro für guten Zweck

Die Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck lobt jährlich einen Stiftungspreis an eine ortsansässige Institution aus. Anträge können ab sofort gestellt werden.
(v .l.) Fritz Bokelmann, Volker Lütjen und Martin Wagner freuen sich auf viele interessante Berwerbungen.

(v .l.) Fritz Bokelmann, Volker Lütjen und Martin Wagner freuen sich auf viele interessante Berwerbungen.

Bild: Lume

Osterholz-Scharmbeck. „Das vergangene Jahr war erfolgreich. Wir haben das Vermächtnis von Otto Arnholt so weitergeführt, dass wir wieder Geld spenden können“, sagt Fritz Bokelmann, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Arnholt.

Otto Arnholt war Mitbegründer und Namensgeber der Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck. Sein Ziel war es, Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Institutionen und Organisationen in der Stadt zu fördern. Nach seinem Tod im Jahr 2015 hat die Stadt einen dreiköpfigen Vorstand beauftragt, die Stiftung und Arnholts Vermächtnis fortzuführen.

 

Der Stiftungspreis

Vor zwei Jahren wurde der „Stiftungspreis der Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck“ ins Leben gerufen. Der Preis ist dafür da, dass Projekte und Maßnahmen, die gemeinnützig sind, auch umgesetzt werden können.

Seit es die Stiftung gibt, wurden förderungswürdige Einrichtungen bedacht. Bürger:innen der Stadt können dafür ihre liebsten Institutionen vorschlagen. Schließlich seien die Einwohner:innen direkt von den Projekten betroffen, erklärt Martin Wagner, Vorstandsmitglied.

Auch die beiden Preisträger der vergangenen Jahre haben nicht selbst den Antrag gestellt. Der erste Stiftungspreis, damals noch mit 2.000 Euro ausgeschrieben, ging an die Osterholzer Tafel. Im zweiten Jahr konnte sich der Verein OHZ hilft e. V. über die Fördersumme von 3.000 Euro freuen. „Die beiden Einrichtungen haben einen besonderen Wert in der Stadt“, so Bokelmann.

 

Die Antragstellung

Anträge für den Stiftungspreis, der auch in diesem Jahr 3.000 Euro beträgt, können von Einzelnen, einer Gruppe oder einer Vereinigung für sich selbst oder für Dritte gestellt werden. Für den Vorschlag gibt es nur zwei Voraussetzungen. Erstens muss die entsprechende Organisation oder Institution in Osterholz-Scharmbeck ansässig und zweitens gemeinnützig sein. Anliegen von Privatpersonen können laut Stiftungssatzung nicht berücksichtigt werden. Die Vorschläge können aber auch von Personen kommen, die außerhalb von Osterholz-Scharmbeck leben.

Die Themengebiete der Institutionen sollten Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umweltschutz, Denkmal- und Naturschutz, bürgerschaftliches Engagement, öffentliches Gesundheitswesen, Integration oder Tierschutz beinhalten.

Außerdem können auch Maßnahmen und Projekte vorgeschlagen werden, die bereits umgesetzt wurden und im Nachhinein noch finanziert werden sollen.

Die Vorschläge werden dann von dem Vorstand gesichtet und festgestellt, ob die Voraussetzungen eingehalten werden. Danach werden sie einem Kuratorium vorgestellt. Den Sieger sucht dann eine Jury aus den Mitgliedern des Vorstands und des Beirats aus.

 

Details zur Bewerbung

Neben dem Gewinner werden teilweise auch die anderen Anträge berücksichtigt. Die Organisationen bekommen eine kleine Anerkennung. „Es kann nur einen Preisträger geben, das macht die anderen aber nicht schlechter“, sagt der stellvertretende Vorsitzende Volker Lütjen.

Vorschläge können ab sofort bis zum 11. August eingereicht werden. Details zur Bewerbung sind in den „Grundsätzen zur Auslobung des Stiftungspreises“ unter buergerstiftung-arnholt.de zu finden. Alternativ können sich Interessierte unter buergerstiftung-arnholt@osterholz-scharmbeck.de melden.

Die Preisverleihung findet Anfang September in der St. Marienkirche statt. Otto Arnholt hat dort in der Nähe gewohnt und hatte eine besondere Bindungs zur Kirchengemeinde, weshalb sich der Vorstand diesen Ort für die Verleihung aussuchte.


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