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In der Samtgemeinde Hambergen wurde eine Dienstvereinbarung von sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung unterzeichnet.

Bereits seit 2006 gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. In §13 AGG wird den Beschäftigten ein Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle im Betrieb eingeräumt, die Beschwerde ist dringend zu prüfen.

Marie Grotheer, die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Hambergen, hat eine Dienstvereinbarung verfasst, um ein Arbeitsklima, geprägt von gegenseitiger Achtung und Toleranz, zu fördern. Die Dienstvereinbarung verfolgt das Ziel der Sensibilisierung und Prävention. Sollte es trotz aller Präventionen zu Beschwerden kommen, soll die Dienstvereinbarung helfen, eine schnelle und faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Grotheer räumt ein, dass viele Arbeitgeber:innen vermutlich gar nicht wissen, dass auch an ihrem Arbeitsplatz Belästigung und Mobbing stattfinde. Viele Beschäftigte trauen sich oder wissen nicht, wo und wie sie ihre Sorgen loswerden können. Da der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion gerecht werden sollte, hat Grotheer ihren persönlichen Schwerpunkt in der vergangenen Zeit auf die Verhinderung von sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz gelegt und dabei die volle Unterstützung durch den Personalrat und die Verwaltungsspitze der Samtgemeinde erfahren.

Weitere Fragen und eine erste juristische Beratung in einem Diskriminierungsfall bietet das Hilfe- und Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter 0800 - 546 546 5.


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