Betrug mit Corona-Hilfen
Insgesamt geht es dabei um ausgezahlte Fördermittel in Höhe von rund 9,3 Millionen Euro (Vormonat: circa 8,2 Millionen Euro). Die Summe vorläufig gesicherter Beträge stieg auf rund 880.000 Euro (Vormonat circa 840.000 Euro).
Die Staatsanwaltschaften haben in 110 Fällen eine Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (Vormonat: 64). Insgesamt 25 Verfahren konnten bereits rechtskräftig abgeschlossen werden (Vormonat: 13). In 134 Verfahren haben die Strafverfolger die Ermittlungen eingestellt, weil eine Straftat nicht nachweisbar war. Die meisten Verfahren hatte bislang die Staatsanwaltschaft Hannover zu bearbeiten (474), gefolgt von Hildesheim (134), Oldenburg (100) und Braunschweig (99).
Justizministerin Barbara Havliza: „Die Staatsanwaltschaften bearbeiten die Verfahren zügig und effizient. Den Steuerzahlern, aber auch den ehrlichen Antragstellern schulden wir, dass wir die schwarzen Schafe erwischen. Solidarität hält unsere Gesellschaft zusammen, vor allem in diesem schwierigen Corona-Jahr. Ein Betrug, um so an Geld zu kommen, ist das Gegenteil von Solidarität!“ Ausgangspunkt der Ermittlungsverfahren sind vielfach Verdachtsmeldungen, die die auszahlende NBank routinemäßig abgibt, wenn sich im Rahmen der Antragsstellung Hinweise auf vorsätzliche Falschangaben ergeben. Entsprechende Prüfmechanismen hatte die NBank frühzeitig auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.