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Coronabedingte Fördermittel beantragen

Berlin (eb). Ab sofort startet das neue Online-Portal für Überbrückungshilfen.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen (einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion) können coronabedingte Fördermittel zur Liquiditätssicherung erhalten.
„Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer“, betont der heimische CDUBundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt. Diese können sich ab sofort auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren, um in den nächsten Tagen - im Rahmen eines komplett digitalisierten Verfahrens - Anträge online einzureichen.
„Die ersten Auszahlungen sollen bereits im Juli an die Unternehmen erfolgen“, so der Abgeordnete weiter. „Insgesamt stellt der Bund 25 Milliarden Euro zur Verfügung, um vor allem die Branchen, die noch stillgelegt beziehungsweise trotz Lockerungen weiter eingeschränkt sind, gezielt zu unterstützen.“ So werden für die Monate Juni, Juli und August nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten (zum Beispiel Miete, Leasingraten, Grundsteuern, Energiekosten, Lohnkosten für Auszubildende, Kosten des beauftragten Steuerberaters) von bis zu 150.000 Euro gewährt. Neu im Bereich der Förderung ist eine Personalpauschale von zehn Prozent der Fixkosten. Reisebüros können zudem Provisionsausfälle bei Stornierungen aufgrund der Corona-Pandemie geltend machen.
„Antragsberechtigt sind neben den genannten Unternehmen und Selbstständigen auch gemeinnützige Organisationen wie Jugendherbergen, Träger der politischen Bildung und Einrichtungen der Behindertenhilfe“, hebt Mattfeldt hervor. Die Antragsfrist endet am 31. August 2020. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen findet man auf dem oben genannten Online-Portal. Hier stehen auch Tipps zur Suche eines geeigneten Steuerprüfers.


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