Kirchenasyl bleibt geschützt
Niedersachsen. Die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens, Landesbischof Ralf Meister und weitere Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen Kirche in Niedersachsen sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) haben sich am vergangenen Dienstag, 28. Mai, intensiv über das Thema Kirchenasyl ausgetauscht. Hintergrund der Gespräche war die zuletzt bundesweit, aber auch in Niedersachsen stark gestiegene Zahl der Fälle von Kirchenasyl und die Überstellung einer russischen Familie aus einer Kirchengemeinde in Bienenbüttel nach Spanien.
In der Regel handelt es sich bei den Kirchenasylfällen um Dublin-Fälle, d.h. die betroffenen Personen sind über einen anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits einen Asylantrag gestellt haben, nach Deutschland eingereist und haben hier erneut einen Asylantrag gestellt. Das BAMF als zuständige Behörde entscheidet in diesen Fällen nur über die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens, nicht über den eigentlichen Asylantrag, der in dem Land geprüft wird, in dem das Asyl zuerst beantragt wurde.
Das Land und die kirchlichen Vertreterinnen und Vertreter waren sich einig, dass Kirchengemeinden auch in Zukunft nach sorgfältiger Prüfung und als Gewissensentscheidung Kirchenasyl gewähren können. Dies kann der Fall sein, wenn für die Schutz suchenden Menschen nachgewiesene Härten für die Gesundheit oder das Leben einzelner Geflüchteter bestehen. In diesen Fällen greift ein zwischen den Kirchen und dem BAMF bereits im Jahr 2015 festgelegtes Verfahren: Die Kirchen reichen ein sogenanntes Dossier beim BAMF ein, das die Gründe für das Kirchenasyl darstellt, daraufhin folgt eine erneute Prüfung des jeweiligen Falles.
Das Verständnis von Härtefällen, für die die Anwendung des Kirchenasyls in Frage kommt, muss hierzu aber neu austariert werden.
Das Land Niedersachsen versicherte, keine weiteren Abschiebungen oder Überstellungen in andere EU-Staaten aus dem Kirchenasyl vorzunehmen. „In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Fälle von Kirchenasyl in Deutschland und in Niedersachsen stark gestiegen. Gleichzeitig erkennt das BAMF nur in den wenigsten Fällen an, dass es sich bei den Verfahren um Härtefälle handelt. Das bringt uns als Land in eine Situation, in der wir Überstellungen, wie die der Familie aus Bienenbüttel nach Spanien, in Vollzugshilfe für das BAMF trotz menschlicher Härten durchführen müssen. Das ist insbesondere für die Betroffenen hoch belastend, aber auch für die Gemeinden und alle an diesen Verfahren Beteiligten keine angenehme Lage. Mir ist deshalb sehr daran gelegen, dass die Kirchen und das BAMF wieder ein gemeinsames Verständnis davon entwickeln, wann ein Härtefall vorliegt“, so die Innenministerin.
Der Landesbischof, Ralf Meister, erklärt: „Die Innenministerin hat sehr deutlich gemacht, dass es die Auflösung eines Kirchenasyls - wie in Bienenbüttel - künftig nicht mehr geben soll. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ein Vorgehen wie in Bienenbüttel ohne vorherige Absprachen mit uns als Kirchen bedeutet für die geflüchteten Menschen eine große Härte und ist auch für die betreuenden Personen in der Kirchengemeinde erschütternd.“
Sakral oder sakral genutzte Räume genießen in Deutschland einen besonderen Schutz, „der nicht angetastet werden sollte“, so der Landesbischof abschließend.