

Kontaktverbot bleibt
Das Kontaktverbot bleibt bestehen, es gibt jedoch vereinzelte Lockerungen bei der Öffnung von Gewerbe. Die Verordnung ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Auch nach der neuen Verordnung des Landes, sind die Kontakte untereinander auf ein Minimum zu beschränken. „Das ist auch wichtig“, bekräftigt Landrat Bernd Lütjen. „Wir müssen weiterhin gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich die Neuinfektionen auf ein Minimum bewegen. Die aktuellen Fallzahlen lassen Grund zur Hoffnung, dass unsere Einschränkungen im Alltag Wirkung zeigen. Wir dürfen das aber nicht zum Anlass nehmen, zu früh wieder zur Normalität zurück zu kehren. Auch weiterhin ist es wichtig, das Gesundheitssystem nicht übermäßig zu belasten und insbesondere Risikopersonen zu schützen.“
Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter dürfen ab Montag, 20. April 2020 wieder öffnen. Unabhängig von der Größe dürfen auch Autohäuser, Fahrradhandel, Buchhandlungen, Handyläden und Telefonshops wieder ihre Türen für die Kundschaft öffnen. Alles unter strengen Zutrittsbeschränkungen und der Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorschriften. Geschäfte über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche können nach der Landesverordnung einen Teil ihres Geschäftes abteilen. Es zählt die tatsächlich genutzte Verkaufsfläche. „Die Einhaltung des Brandschutzes und das Freihalten der Rettungswege müssen aber natürlich gewährleistet werden“, ergänzt Landrat Lütjen. Wieder erlaubt ist zudem der Blumen- und Pflanzenverkauf auf Wochenmärkten.
Keine Großveranstaltungen bis Ende August
Großveranstaltungen und Zusammenkünfte von Menschen mit 1.000 oder mehr bleiben bis mindestens zum Ablauf des 31. August 2020 verboten. „Das bedeutet aber nicht, dass vor Ende August wieder Veranstaltungen unterhalb dieser Grenze erlaubt sind“, betont Landrat Bernd Lütjen. Zum aktuellen Zeitpunkt sei aufgrund des Kontaktverbotes sogar ein Zusammenkommen von mehreren Menschen verboten. „Auch nach dem 6. Mai werden größere Veranstaltungen im Landkreis Osterholz nicht in greifbare Nähe rücken“, gibt Landrat Lütjen einen Ausblick. Auch das Besuchs- und Betretungsverbot für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bleibt nach der neuen Verordnung abgesehen von wenigen Ausnahmefällen bestehen.
Schulbetrieb startet schrittweise
Der Schulbetrieb im Landkreis Osterholz startet ab dem 27. April 2020 wieder mit den Abschlussklassen der Jahrgänge 13 in Schulen des Sekundarbereiches II und der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I. Ausgenommen ist das Schulfach Sport. Danach wird es nach dem Fahrplan des Niedersächsischen Kultusministeriums eine schrittweise Öffnung des klassischen Schulalltags geben. Der Landkreis wird hierzu noch einmal gesondert berichten. Kindertageseinrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Es wird weiterhin die Notbetreuung für Kindertagesstätten und Schulen geben. „Der Landkreis wird die neuen Regelungen zu Beginn der neuen Woche in Detail aufarbeiten und nähere Informationen bekannt geben“, sagt Landrat Lütjen abschließend.