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Schülerbeförderung ab dem 27. April wieder regulär

Landkreis (eb). Das Niedersächsische Kultusministerium hat Pläne zur schrittweisen Rückkehr des Schulbetriebes in Niedersachsen veröffentlicht. Ab dem 27. April 2020 werden die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zunächst für die diesjährigen Abschlussklassen wieder öffnen. Die weiteren Jahrgänge folgen Schritt für Schritt.

Zum 27. April 2020 wird auch die Schülerbeförderung im Landkreis wieder den regulären Betrieb aufnehmen. Hierzu stimmt sich der Landkreis Osterholz als Träger der Schülerbeförderung derzeit mit den Schulen, den Schulträgern sowie VBN und ZVBN eng ab.
„Ab dem 27. April wird im Öffentlichen Personennahverkehr, in dem auch die Schülerbeförderung verkehrt, wieder der bekannte und veröffentliche Regelfahrplan gefahren“, erklärt Landrat Bernd Lütjen. Vor einigen Wochen war, aufgrund der Schließung der Schulen, auf Ferienfahrplan umgestellt worden.
Um das Ansteckungsrisiko auf dem Schulweg für Schülerinnen und Schüler sowie dem Fahrpersonal so gering wie möglich zu halten, werden folgende Verhaltensregeln festgelegt:
1. Schülerinnen und Schüler sollten das Fahrrad für den Schulweg nutzen, wenn sie mit Blick auf ihr Alter und die Entfernung zur Schule die Möglichkeit dazu haben. Jeder Fahrgast, der derzeit alternativ das Fahrrad nutzt, entspannt die Lage im Bus für seine Mitmenschen.
2. Alle werden gebeten, Abstand zu halten. Dies gilt für das Warten an der Haltestelle ebenso wie für die Fahrt im Schulbus. Durch die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen sowie der geplanten umschichtigen Beschulung durch Präsenzphasen und Home Learning, ist davon auszugehen, dass das genannte Abstandsgebot zumindest in den ersten Wochen auch eingehalten werden kann.
3. Der Landkreis empfiehlt dringend, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, weil der Abstand im ÖPNV nicht überall eingehalten werden kann.
Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere der Handhygiene und die Hust- und Niesetiquette verwiesen. Zum Schutz des Fahrpersonals bleibt die vordere Tür bis auf Weiteres geschlossen. Tickets können derzeit nicht beim Fahrpersonal erworben werden. Es wird darum gebeten, hierfür die FahrPlanerApp des VBN, private
Vorverkaufsstellen oder die Fahrkarten-Automaten zu nutzen. Zudem können Tagestickets und Monatstickets auch online bestellt werden unter: https://www.bsag.de/de/tickets/service-und-kundencenter/online-ticketbestellung.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder einer fehlenden ÖPNV-Verbindung bereits zuvor auf eine Beförderung mit dem Taxi oder Mietwagen zurückgegriffen haben, werden gebeten, sich frühzeitig vor Schulbeginn beim Straßenverkehrsamt des Landkreises zu melden. Auch für diese Beförderung gilt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen wird und die Hygieneregeln beachtet werden müssen. Die Bürgerbusse sowie die Nachtlinien N61, N62, N63, N67 und N68 im Landkreis verkehren bis auf Weiteres nicht.
Aktuelle Informationen zur Verkehrslage gibt es unter www.vbn.de/corona.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger steht darüber hinaus das Bürgertelefon zur Verfügung. Dies ist von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 04791/9302901
erreichbar. Auf www.landkreis-osterholz.de/corona werden zudem alle aktuellen Informationen bereit gestellt.


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