Verschärfung der Corona-Regeln
Das Land Niedersachsen wird den Landkreis Rotenburg in Kürze damit als gelbe Region ausweisen. Die Folge ist eine Verschärfung der Corona-Regeln, die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen festgelegt sind und die durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises festgesetzt und noch ergänzt werden. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 30. Oktober, in Kraft.
Um die Kontaktverfolgung bei weiter steigenden Fallzahlen zeitnah durchführen zu können, hat der Landkreis heute einen Antrag auf Amtshilfe bei der Bundeswehr eingereicht. Der Landkreis selber sperrt ab morgen seine eigenen Sporthallen komplett für den Vereinssport.
Mund-Nasen-Schutz
Es gilt die Empfehlung, Mund und Nase auch unter freiem Himmel zu bedecken, wo Menschen länger und enger zusammenkommen. Darüber hinaus muss nach der neuen Verordnung ein Mund-Nasen-Schutz auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen und sonstigen Geschäftsstraßen, vor Verkaufswagen und sonstigen außer Haus Verkaufsstellen, auf Kundenparkplätzen von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels und auf Aussichtstürmen und -plattformen getragen werden.
Auch bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in geschlossenen Räumen gilt diese Regelung für Verkehrswege, Flure, Treppen und Treppenhäuser, Wartebereiche, Gemeinschafts-und Sozialräume, Toiletten und vergleichbaren Räumlichkeiten. Ebenso muss der Mund-Nasen-Schutz bei gemeinsamen Fahrten von Personen aus unterschiedlichen Hausständen in einem Kraftfahrzeug getragen werden, mit Ausnahmen von Fahrzeugführern im ÖPNV, Taxigewerbe und ähnlichen Fahrdiensten.
Private Feiern
Für private Feiern und Treffen dürfen maximal 15 Personen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zusammenkommen. Dies gilt sowohl für Treffen innerhalb der eigenen vier Wände, als auch für Treffen unter freiem Himmel wie beispielsweise im eigenen Garten.
Öffentlicher Raum/Gastronomie
Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben stattfinden, sind mit maximal 25 Personen, ebenfalls unter Einhaltung des Abstandsverbotes, zulässig. Dies gilt auch für Hochzeiten, Konfirmationen, Beerdigungen und ähnliche Anlässe.
Bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum dürfen nicht mehr als 250 Personen teilnehmen.
Sport
Außerschulische Sportausübung in geschlossenen Räumlichkeiten ist untersagt, ausgenommen sind Fitnessstudios mit Hygienekonzept. Außerschulische Sportausübung unter freiem Himmel ist zulässig, allerdings ist eine gemeinsame Nutzung von Umkleide- und Wasch-/Duschräumen untersagt. Zuschauer/innen sind nicht zugelassen.
Landrat bittet um Beschränkung sozialer Kontakte
„Beim Cluster in Gnarrenburg haben wir gesehen, dass eine Beschränkung der sozialen Kontakte in Verbindung mit dem Einhalten des Abstands- und Hygienegebots sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erkennbar zu einem Rückgang der Neuinfektionen geführt hat.“, so Landrat Luttmann. „Angesichts der zurzeit steigenden Zahlen tragen wir alle die Verantwortung für die Gesundheit anderer und können einen weiteren kompletten Lockdown mit noch weitreichenderen Folgen für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft durch unser eigenes Verhalten verhindern.“
Der genau Text der Allgemeinverfügung kann unter www.lk-row.de/vorschriften abgerufen werden. Allgemeine Informationen und die aktuellen Fallzahlen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona abrufbar.