![Einer der Sprecher der Interessengemeinschaft Schulentwicklung Platjenwerbe & Ihlpohl ist Mario Birnschein.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/120/65120/65120_IMG_4838_onlineZuschnitt.jpeg?_=1738755703&w=236&a=1.77777&f=inside)
![Einer der Sprecher der Interessengemeinschaft Schulentwicklung Platjenwerbe & Ihlpohl ist Mario Birnschein.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/120/65120/65120_IMG_4838_onlineZuschnitt.jpeg?_=1738755703&w=236&a=1.77777&f=inside)
Vereinzelt seien bereits Ukrainerinnen und Ukrainer in den Gemeinden angekommen und bei Familien, Verwandten oder Bekannten privat untergekommen. Aktuell sei noch nicht abzusehen, wie viele Menschen tatsächlich den Landkreis Osterholz erreichen werden. Landkreis und Gemeinden bereiten sich daher bereits auf erste Einreisende vor, die nicht privat eine Unterkunft finden können. Daher bitten die Kreisverwaltung und Gemeinden die Bevölkerung nun, freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnraum den Rathäusern zur Anmietung zu melden.
„Wir sind alle schockiert, von den aktuellen Ereignissen“, fasst Landrat Bernd Lütjen auch im Namen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Nachrichtenlage rund um den Ukraine-Konflikt zusammen. „Die Menschen vor Ort erleiden unvorstellbares Leid. Viele tausende Menschen befinden sich auf der Flucht. Insbesondere in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland ist mit zahlreichen Menschen zu rechnen, die eine vorübergehende Unterkunft suchen. In diesen Tagen kommen vor allem private Kontakte zu tragen, die ihre Freunde und Bekannte aus der Ukraine in dieser schweren Zeit unterstützen.“ Man erwarte in Kürze aber auch die ersten Menschen, die auf ein solches Netzwerk nicht zurückgreifen können. Daher bereiteten Landkreis und Gemeinden sich gemeinsam auf die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge vor, berichtet Lütjen. Er bitte gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Stadt und der Gemeinden, mögliche Unterkunftsmöglichkeiten für Menschen aus der Ukraine den Rathäusern zu melden. „Jede Meldung hilft aktuell dabei, ankommenden Personen schnellstmöglich und unbürokratisch erst einmal ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten. Daher bedanken wir uns jetzt bereits bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser schweren Situation ihre Hilfsbereitschaft zeigen. Dies gilt auch für jegliche Art von Sach- und Geldspenden, die aktuell geleistet werden“, so Lütjen abschließend.
Grundsätzlich dürfen ukrainische Staatsangehörige visafrei zu Besuchszwecken für bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Auf Basis dieser Regelungen besteht allerdings kein Anspruch auf Sozialleistungen und eine Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Die Europäische Union plant kurzfristig einen Beschluss zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine. Sobald dieser Beschluss vorliegt, besteht für Personen aus der Ukraine ein Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel. Sie könnten dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen.