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Frist für Kassengesetz verlängert

Stade (eb). Die IHK Stade begrüßt die gemeinsame Entscheidung mehrerer Finanzminister, die Frist für das sogenannte "Kassengesetz" zu verlängern.

Gute Nachrichten für Handel und Gastronomen im Elbe-Weser-Raum erreichten die IHK Stade aus dem niedersächsischen Finanzministerium: Die Finanzminister aus Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben gemeinsam beschlossen, Unternehmen in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme mehr Zeit zu geben.
„Jede Entlastung für Händler und Gastronomen ist gerade genau richtig und wird dankbar angenommen“, kommentiert IHK Stade Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt den individuellen Vorstoß des Landes. Eigentlich fordert das so genannte „Kassengesetz“, das letztes Jahr über das Bundesfinanzministerium erlassen wurde, dass sämtliche Registrierkassen mit einer so genannten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) bis zum 30. September 2020 aufgerüstet sein müssen. Ziel des Gesetzes ist es, etwaigen Manipulationen an Kassen entgegenzuwirken. „Die akute Corona-Krise hatte allerdings zahlreiche Betriebe komplett stillgelegt und anschließend mit der Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften und der Anpassung von Geschäftsmodellen erhebliche Kapazitäten gebunden“, sagt Bielfeldt. Der Aufwand einer Umrüstung bis Ende September sollte den Betrieben in der aktuellen sehr schwierigen Situation nach Ansicht der IHK daher nicht zugemutet werden.
„Die IHK Stade hatte sich schon frühzeitig an das Finanzministerium mit der Bitte gewandt, die Frist zu verschieben. Es freut uns sehr, dass dieser Vorschlag nun im Sinne einer Entlastung der Wirtschaft durch das Niedersächsische Finanzministerium so schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll“, so Bielfeldt.
Technische Sicherheitseinrichtungen waren lange Zeit nicht verfügbar, deshalb hatte das Bundesfinanzministerium die Frist schon einmal um neun Monate verschoben, jüngst aber eine weitere Verlängerung versagt.
Die Finanzministerien in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben den zeitlichen Aufschub nun mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. Weitere Informationen: IHK Stade, Kathrin Wiellowicz, Tel.: 04141/524-142, E-Mail: kathrin.wiellowicz@stade.ihk.de.


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