Kastrationsgutscheine - Tierschutzverein trägt OP-Kosten
Osterholz-Scharmbeck (eb). Der Tierschutzverein OHZ e.V. stellt Gutscheine für die Kastration von Katzen/Katern zur Verfügung. Übernommen werden sämtliche im Zusammenhang mit dieser Operation erforderlichen Kosten. Nicht umfasst sind die Kosten für darüber hinausgehende Behandlungen (z.B. Impfungen, Chippen, Behandlung gegen Parasiten). Die Gutscheine werden auf Antrag ausgegeben, in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März. Sie sind ab Ausgabe sechs Monate gültig. Die Anzahl ist begrenzt. Einen Antrag stellen können private Katzenhalter/innen, die in Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude, Schwanewede oder der Samtgemeinde Hambergen wohnen und deren Haushaltsnettoeinkommen die gem. § 850c Abs. 2a ZPO unpfändbaren Beträge (Einpersonenhaushalt: 1.140,00 Euro / Zweipersonenhaushalt: 1.570,00 Euro / Dreipersonenhaushalt: 1.800 Euro / Vierpersonenhaushalt: 2.040,00 Euro) nicht übersteigt. Der Antragsteller/die Antragstellerin versichert mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie kein höheres Einkommen bezieht. Ein Nachweis ist nicht vorzulegen. Der Tierschutzverein OHZ e.V. weist aber darauf hin, dass eine falsche Versicherung den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB erfüllen kann. Es besteht auch bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen kein Anspruch auf Erteilung eines Gutscheins. Die Gutscheine können eingelöst werden bei allen teilnehmenden Tierarztpraxen im Landkreis Osterholz: Dr. Schumacher und Dr. Raschka; Hambergen: Dr. Ahlert Büttelmann und Dr. Gaarden; Ritterhude: Dr. Klein/Dr. Kaplan; Schwanewede: Dr. Kanitz und Dr. Brower/Dr. Behrens und Dr. Horstmann. Die Praxen rechnen nach Abschluss der Behandlung mit dem Tierschutzverein ab. Das Antragsformular ist zu finden auf der Homepage des Tierschutzverein OHZ e.V. (www.tierschutzvereinohz.de) oder bei der Geschäftsstelle (Frau Berner, Tel: 04296/747 97 52).

Rassismus im Dienst der Verwertung

Straßenkampf in Niedersachsen

Kurz & Knapp - Der Wochenrückblick
