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Neue Einwohner:innen

Bei der vierten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr wurden 35 Neubürger:innen begrüßt.

Dominik Vinbruck (links) ist stolz auf so viele neue Bürger:innen im Landkreis Osterholz.

Dominik Vinbruck (links) ist stolz auf so viele neue Bürger:innen im Landkreis Osterholz.

Dezernent Dominik Vinbruck vom Landkreis Osterholz begrüßte am 25. September 35 neue Bürger:innen im Rahmen einer Einbürgerungsfeier. Sie kommen aus 16 unterschiedlichen Staaten, weshalb die neuen Staatsbürger:innen aus Ländern wie Mexiko, Niederlande, Südafrika und Ukraine einen bunten Mix darstellen. Genauso vielfältig sind auch ihre Berufe. So arbeiten sie beispielsweise als Busfahrer:in, Fachkraft für Umwelttechnik oder Krankenpfleger:in.

Vinbruck betonte, dass die Einbürgerung für die Bewerber:innen bedeute, ein:e Staatsbürger:in mit allen rechten und Pflichten des Landes zu werden. Deshalb mussten sie zuvor eine feierliche Erklärung abgeben, in der sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik achten. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Dies ist eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis und unsere Gemeinschaft“, so Vinbruck.

 

Voraussetzungen einer Einbürgerung

 

Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger Aufenthalt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Außerdem muss der Lebensunterhalt selbst getragen werden können und ein Sprachtest absolviert werden. Erhebliche Straftaten dürfen in der Vergangenheit nicht begangen worden sein. Eine Vereinfachung des Verfahrens gibt es zum Beispiel bei anerkannten Asylbewerber:innen oder Eheleuten von deutschen Staatsbürger:innen.


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