Andreas Klüh

Neuer Anlauf für Tempo 30

Nach der jüngsten Entscheidung auf Bundesebene sieht die UWG in Worpswede die Chance, endlich Tempo 30 durchzusetzen.

Bald nicht mehr freiwillig 30? Die UWG setzt sich erneut für ein niedrigeres Tempolimit ein, diesmal mit Rückenwind von der Bundesebene.

Bald nicht mehr freiwillig 30? Die UWG setzt sich erneut für ein niedrigeres Tempolimit ein, diesmal mit Rückenwind von der Bundesebene.

Bild: AKL

Worpswede. Die Diskussion um eine Ausweitung von Tempo 30-Zonen in der Gemeinde Worpswede gibt es schon lange. Die Unabhängige Wählergemeinschaft Worpswede (UWG) sieht nun endlich die große Chance einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung im Ortskern des Künstlerdorfes.

Der Bundesrat hat in seiner 1046. Sitzung am 5. Juli einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht beschlossen. Unter anderem wird durch diesen Beschluss den Kommunen die Ausweisung von 30er Zonen erleichtert. In der Begründung dazu heißt es: „Die Verkehrssicherheit soll durch die bereits verankerte erleichterte Anordnungsmöglichkeit von streckenbezogenem Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern sowie vor den neu hinzutretenden Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen auch vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Heime, Tageseinrichtungen, Werkstätten) erhöht werden können.“

Erneuter Antrag

Bereits im Mai 2021 hatte die Wählergemeinschaft in einem Antrag gefordert, die Geschwindigkeit im Bereich des „Galerie Hotel Maribondo“ in der Hembergstraße und vor der Galerie „Das Blaue Haus“ in der Findorffstraße auf Tempo 30 zu reduzieren. Beide Inklusionsbetriebe beschäftigen Frauen und Männer mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen und somit Menschen mit einem erhöhten Schutzbedarf. Der Landkreis Osterholz lehnte diesen ersten Antrag ab und bezog sich auf das damals geltende Verkehrsrecht. Einen Ermessensspielraum zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer bemängelten die Mitglieder der UWG. Veranlasst durch die Reform der Straßenverkehrsordnung hat die Wählergemeinschaft jetzt ihren Antrag erneuert und sogar noch ergänzt. Zusätzlich zu den beiden Bereichen in der Hemberg – und Findorffstraße soll in Zukunft auch vor dem Stiftungsdorf Worpswede in der Bremer Landstraße 48 Tempo 30 gelten. Hier gibt es Wohngruppen für Behinderte und die unübersichtliche Kreuzungssituation vor den Gebäuden hat schon zu einem schweren Verkehrsunfall geführt. Fast täglich gäbe es dort beinahe Unfälle und eine Querung der Straße sei schwierig und gefährlich.

Auch ältere Menschen und Kinder profitieren

Für eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit in Worpswede wäre eine komplette Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 auf der Findorffstraße zwischen der Einmündung “Straßentor“ und der Kreuzung „Sophie-Bötjer-Weg“ sowie auf der Hembergstraße bis zu Einmündung „Im Schluh“ wünschenswert, so die Wählergemeinschaft. In der Bergstraße gilt heute bereits Schrittgeschwindigkeit. Erweitert werden könnte der Bereich noch auf die Ostendorfer Straße bis zum Stiftungsdorf an der Bremer Landstraße. Vor dem Diedrichshof und dem Seniorenheim “Haus Worpswede“ gilt hier bereits ein Tempolimit. Profitieren würden von dieser Maßnahme nicht nur die Menschen mit Behinderungen, sondern auch der sehr hohe Anteil älterer Bewohner der Gemeinde und nicht zuletzt die Kinder. Tim Behrmann, Ratsmitglied der UWG und Vater einer fünfjährigen Tochter: „Dies ist aus Sicht der UWG Worpswede ein notwendiger Schritt in einer immer älter werdenden Gesellschaft, die dadurch auch Mobilitätseinschränkungen stärker in den Blick nehmen muss. Zudem müssen wir natürlich ebenso durch aktuell immer noch steigenden Fahrzeugverkehr auf den Straßen auch den Kindern sichere Wege im Ortszentrum ermöglichen“.

Vorteile von Tempo 30

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 von Vorteil. Im Vergleich zu Tempo 50 halbiert sich der Anhalteweg, die Addition aus Reaktions- und Bremsweg. Zudem ist die Aufprallwucht wesentlich geringer. Unfälle können so verhindert beziehungsweise abgeschwächt werden. Empirische Studien zeigen, dass Tempo 30 in der Stadt die Zahl der Verkehrsunfälle und der verletzten Personen um bis zu 30 Prozent senken kann. Es passieren weniger Unfälle und bei Zusammenstößen, die nicht vermieden werden, haben Gehende und Radfahrende bei Tempo 30 deutlich größere Überlebenschancen. Wird ein Fußgänger mit 50 Kilometer pro Stunde angefahren, liegt die Wahrscheinlichkeit tödlich oder schwer verletzt zu werden bei etwa 80 Prozent, bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde sinkt dieses Risiko auf 40 Prozent.


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