Schiedsperson gesucht
Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit geregelt ist.
Aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode sind in diesem Jahr im Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Worpswede die Ämter Schiedsfrau beziehungsweise Schiedsmann sowie stellvertretende Schiedsfrau beziehungsweise stellvertretender Schiedsmann zu besetzen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich war. Sie werden vom Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl benötigt die Bestätigung der Direktorin des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.
Mögliche Schiedspersonen sollten mindestens 30 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Worpswede haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, gesunden Menschenkenntnisse und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen, unparteiisch über Sachverhalte entscheiden können, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen besitzen und die Bereitschaft haben, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Interessierte können ihre schriftliche formlose Bewerbung bis Dienstag, 5. Dezember, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtstag und -ort, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Gemeinde Worpswede, Abteilung Ordnungswesen, Bauernreihe 1, 27726 Worpswede schicken.