Schwimmen nur mit Test: 2G-Plus im Allwetterbad
Dies umfasst neben den Besucher:innen auch die Übungsleiter:innen aller Kurse und Fitnessangebote sowie die Lehrkräfte von Schulen, die Schwimmunterricht geben.
Umfassende FFP2-Maskenpflicht
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Eingangsbereich, den Umkleiden und auf den Wegen. Ausgenommen sind die Nutzung sämtlicher Schwimmbecken, der Schwitzräume der Sauna und der Bereich der Duschen. Hier ist demnach besonders auf die Einhaltung des Abstandes zu achten. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht weiterhin ausgenommen. Zwischen den 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr darf anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere getragen werden.
Erfassung der Kontaktdaten bei Test-Kontrolle
Die Kontaktdaten der Besucher:innen werden erhoben. Neben dem Impf- und Genesennachweis sowie einem Lichtbildausweis als Legitimation wird auch ein aktueller negativer Corona-Test benötigt. Als negativer Test gilt ein PoC-Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Selbsttests sind nicht gültig.
Ausgenommen von der 2Gplus-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ausgenommen vom Impf- und Genesenennachweis sind auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen negativen Testnachweis.
Hygiene-Regeln weiterhin beachten
Die folgenden Hygiene-Regeln gelten zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter:innen weiterhin: Die Hände sind zu desinfizieren, die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und mit ersten Anzeichen einer Krankheit bleibt man besser Zuhause. Neben der Haus- und Badeordnung gelten die jeweiligen aktuelle Ergänzungen.