Sozialwahl in Niedersachsen
Niedersachsen. Die Unterlagen zur Sozialwahl werden bis Mitte Mai in den Briefkästen der Wahlberechtigten landen.
Gemeinsam mit Gesundheitsminister Philippi ruft der Verband der Ersatzkassen (vdek) zur Wahl auf: „Die Sozialwahl ist unbekannter als politische Wahlen, aber sie ist sehr wichtig. Nur wer sich beteiligt nimmt Einfluss darauf, wie die Interessenvertretungen der Krankenkassen künftig zusammengesetzt sind. Deshalb rufe ich alle Wahlberechtigten dazu auf, sich an der Sozialwahl zu beteiligen.“
Online-Wahl erstmals möglich
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren der Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Neben der Briefwahl besteht erstmals auch die Möglichkeit, seine Stimme online abzugeben. „Eine Online-Wahl in dieser Größenordnung ist ein absolutes Novum und Ausdruck einer modernen Selbstverwaltung“, so Hanno Kummer, Leiter vdek-Landesvertretung Niedersachsen.
Die Wahlberechtigen wählen mit ihrer Stimme ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse. Die Verwaltungsräte sind wichtige Gremien der Krankenkassen. Sie wählen unter anderem die Vorstände der Krankenkassen und entscheiden mit darüber, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden.
Stimmabgabe bis 31. Mai
Wer per Briefwahl abstimmt, muss seinen ausgefüllten Stimmzettel bis 31. Mai bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Dazu muss der Stimmzettel im vorfrankierten Briefumschlag rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Alternativ ist die Online-Wahl möglich. Hierzu sind als technische Voraussetzung PC, Notebook, Smartphone oder Tablet sowie ein Internetzugang notwendig. Das genaue Verfahren ist in den Wahlunterlagen erklärt, die automatisch in diesen Tagen zugestellt werden.
Deutschlandweit sind insgesamt 52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen. Damit ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik. Neben den Verwaltungsräten der erwähnten Ersatzkassen wird auch die Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung gewählt. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt.