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„Wettlauf der Schäbigkeiten“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu Asylbewerberleistungen scharf.

Niedersachsen. „Die deutsche Politik hat ihre im Jahr 2015 ausgerufene Willkommenskultur endgültig beerdigt. In der Hoffnung, der rechtsextremen AfD Wählerstimmen abzujagen, überbieten auch die demokratischen Parteien einander in einem sich täglich weiter aufschaukelnden Wettbewerb der Abschreckung“, sagt Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. „Es scheint, als würden diejenigen gewinnen, die Geflüchteten am weitestgehenden entrechten und ihnen die größten Schäbigkeiten zumuten wollen.“

Die angekündigte Kürzung der Asylbewerberleistungen sei nicht nur integrationspolitisch und unter Kindeswohlgesichtspunkten bedenklich. „Es ist auch unmenschlich und unvernünftig, Geflüchtete absichtlich über Jahre in Armut zu halten und ihnen erst nach 36 statt wie bisher nach 18 Monaten zumindest Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu zahlen. Ein solcher Schritt wird die Zahl der Geflüchteten nicht verringern, aber soziale Probleme verschärfen“, heißt es in einer Mitteilung des Flüchtlingsrates. Die Theorie, höhere Sozialleistungen zögen mehr Migrantinnen an, sei längt wissenschaftlich widerlegt.

Aus sicht des Flüchtlingsrates sind die Beschlüsse auch „in verfassungsrechtlicher Hinsicht mehr als fragwürdig“ - insbesondere der Verzicht auf die Wiederherstellung des Rechts auf Familiennachzug. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es ist verstörend und zeugt von menschlicher Kälte, wenn Politiker:innen, die ansonsten die Bedeutung der Familie für den emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz und ein gedeihliches Zusammenleben zu betonen, den vor oder während der Flucht unfreiwillig getrennten Familien über Jahre eine Trennung von ihrem Liebsten zumuten.“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen bezweifelt, dass die Maßnahmen zu weniger Migration führen werden: „Schutzsuchende Menschen werden sich nicht von der Flucht abhalten lassen, weil sie 36 statt 18 Monate eingeschränkte Leistungen erhalten. Aber der Beschluss wird, sollte er so umgesetzt werden, die soziale Not vergrößern und die soziale Ausgrenzung vertiefen.“


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