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Windenergie im Landkreis

Ab August haben Bürger die Möglichkeit, sich über die Windenergie-Pläne der Kreisverwaltung zu informieren und Stellungnahmen dazu abzugeben.

Landkreis Osterholz. Der Landkreis Osterholz plant den Ausbau der Windenergie gezielt zu steuern und nur auf ausgewiesenen Flächen zuzulassen. Diese finden sich im Teilprogramm Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), dessen Entwurf aktuell öffentlich ausliegt. Stellungnahmen sind bis zum 29. November 2024 möglich.

„Wir brauchen mehr Windenergie, um Energiewende und Klimaneutralität im Landkreis und in der Region zu schaffen“, sagt Landrat Bernd Lütjen. „Ich weiß, dass der weitere Ausbau der Windenergie das Gesicht unseres Landkreises verändern wird und dass sich viele Menschen von Windenergieanlagen belastet fühlen.“ Deshalb sei eine planerische Steuerung und die Festlegung konkreter Flächen, die minimalen Einfluss auf Mensch und Umwelt haben, unerlässlich.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt vom 2. August bis 15. November 2024. Die Unterlagen sind online unter www.landkreis-osterholz.de/teilprogramm-windenergie oder vor Ort im Planungs- und Naturschutzamt der Kreisverwaltung einsehbar. Stellungnahmen können per E-Mail an planungsamt@landkreis-osterholz.de oder schriftlich an die Kreisverwaltung gesendet werden.

Neben der Öffentlichkeit werden auch Gemeinden, Behörden, Kammern und Verbände beteiligt. Der Landkreis bietet im Herbst Informationsveranstaltungen an verschiedenen Orten an, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und auszutauschen. Details hierzu werden noch bekannt gegeben.

Nach Abschluss der Beteiligungsfrist am 29. November 2024 werden die Stellungnahmen ausgewertet und mögliche Änderungen im Entwurf vorgenommen. Die Kreispolitik wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 über das Ergebnis beraten und entscheiden.


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