Plötzlich erwerbslos – was tun?
Ist Erwerbslosigkeit immer noch das Schreckgespenst, das es vor einigen Jahren war? Fachkräftemangel und Streiks beherrschen die Schlagzeilen. Dennoch kann der Verlust des Arbeitsplatzes gravierende Folgen haben. Zum einen belastet es Singles oder auch Familien finanziell, zum anderen hinterlässt eine Kündigung emotionale Spuren. Die Ursachen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nicht immer betriebsbedingt. Wann ist eine Kündigung rechtens und welche Möglichkeiten haben Betroffene?
Wann ist eine Kündigung betriebsbedingt?
Zunächst muss eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Daher sind Mitarbeiter mit vergleichbaren Tätigkeiten abhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit betroffen, auch das Alter und die Unterhaltspflichten spielen eine Rolle. Eine betriebsbedingte Kündigung muss also dem Mitarbeiter ausgesprochen werden, der am wenigsten darunter leidet. Steht allerdings ein vergleichbarer Job im Unternehmen zur Verfügung, muss der oder die Arbeitnehmer/in versetzt werden und eine Kündigung darf gar nicht erst nicht erfolgen. Zu guter Letzt kommt es auf die außer- oder innerbetrieblichen Gründe an. Sinken Umsätze und Gewinn langfristig oder werden Bereiche zusammengelegt und Prozesse automatisiert, fallen Jobs weg – in diesen Fällen ist eine Kündigung rechtens.
Die drei Arten der Kündigung
Kündigungen erfolgen auf unterschiedliche Arten, nämlich ordentlich oder außerordentlich. Auch eine Sonderform ist denkbar. Eine ordentliche Kündigung richtet sich nach den bekannten Fristen, vertraglich oder gesetzlich. Eine außerordentliche Kündigung kommt plötzlich, Fristen werden hierbei nicht eingehalten. Die betriebsbedingte Kündigung gehört wie personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen zu den ordentlichen Kündigungen.
Die außerordentliche Kündigung wirft ein schlechtes Licht auf den Arbeitnehmer, da sie nur bei auffälligen Verstößen ausgesprochen wird. Diebstahl, Arbeitsverweigerung, vorgetäuschte Krankheiten, sexuelle Belästigung oder Mobbing gehören zu den Gründen. Gut zu wissen: Eine fristlose Kündigung darf erst nach einer erfolgten Abmahnung ausgesprochen werden; das heißt, der oder die Arbeitnehmer:in bekommt eine zweite Chance. Allerdings gibt es auch in diesem Fall eine Ausnahme, nämlich wenn besonders schwere Gründe vorliegen. Doch was sind besonders schwere Gründe? Am besten vertrauen Arbeitnehmer sich einem Anwalt oder einer Anwältin an und suchen Unterstützung nachdem sie die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben.
Wie geht es nach einer Kündigung weiter?
Neben der finanziellen Unsicherheit wirkt sich eine fristlose Kündigung auch auf den Lebenslauf des Mitarbeiters aus. Wie geht es weiter? Bei der nächsten Bewerbung steht die Frage nach dem Grund im Raum. So könnte sich eine fristlose Kündigung nicht nur auf das aktuelle Arbeitsverhältnis auswirken, sondern auch potenzielle neue Arbeitgeber beeinflussen.
Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung?
Fristgerechte Kündigungen unterliegen formalen Regeln; werden die nicht eingehalten, kann die Kündigung angefochten werden. Als Grundlage für die Kündigungsfrist gilt das Gesetz oder der Arbeitsvertrag. Gut zu wissen: Die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit. Eine Anfrage beim Rechtsschutz oder Anwalt lohnt sich in dem Fall unbedingt. Bei fristlosen Kündigungen darf der Grund übrigens nicht weiter als zwei Wochen zurückliegen, danach ist sie nicht mehr rechtens.
Interessant sind Formfehler. Vielfach wissen Arbeitgeber gar nicht, welche Formalien sie einhalten müssen, damit eine Kündigung rechtsgültig wird. Wird z. B. die Kündigungsfrist nicht eingehalten, keine schriftliche Form gewählt oder fehlt die Unterschrift, kann die Kündigung angefochten werden. Möglich ist die Anfechtung auch bei Nichtbeachtung des speziellen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte oder Schwangere.
Emotional kann eine Kündigung Betroffene in eine schwere Krise stürzen. Das Selbstwertgefühl leidet und die Motivation bekommt Risse. Die Suche nach einem neuen Job wird dadurch umso schwerer.