txn

Sicher durch die Saison Saisonkennzeiche und Versicherungsschutz

Viele Motorradfahrer sind nur am Wochenende unterwegs. Eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise dient der eigenen Sicherheit und schützt andere Verkehrsteilnehmer.   Foto: kesu/123rf/Itzehoer

Viele Motorradfahrer sind nur am Wochenende unterwegs. Eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise dient der eigenen Sicherheit und schützt andere Verkehrsteilnehmer. Foto: kesu/123rf/Itzehoer

txn. Wenn draußen das Wetter schön ist, beginnt der Fahrspaß auf zwei Rädern. Viele tauschen ihr Auto dann gegen das Motorrad, das den Winter über in der Garage verbracht hat. Es reicht jedoch nicht, das Krad einfach nur abzustauben, bevor es auf die Landstraße geht.
Ganz wichtig ist eine Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung und der Sicherheitstechnik des Motorrads. Erst wenn hier alles in Ordnung ist, kann die Fahrt beginnen. Wann die erste Ausfahrt des Jahres stattfindet, wird bei vielen Motorradfahrern übrigens nicht vom Wetter, sondern vom Saisonkennzeichen bestimmt – meist ist das Anfang März oder Anfang April.
Während früher viele Biker ihr Motorrad für die kalten Monate abgemeldet haben, um Versicherung und Steuern zu sparen, wird heute immer häufiger ein Saisonkennzeichen genutzt. Hierzu Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Saisonkennzeichen gibt es mit Gültigkeiten zwischen zwei und elf Monaten. Wichtig zu wissen: Das Motorrad darf sich außerhalb davon nicht auf öffentlichen Straßen befinden, es sei denn, es wird zur An- und Abmeldung oder zum TÜV bewegt.“ Und natürlich darf auch nur innerhalb der angegebenen Monate gefahren werden. Wer das Krad zu einem anderen Zeitpunkt bewegt, hat bei einem Unfall gravierende Probleme.
Die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer zurück bzw. stellt Forderungen. Zudem drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen. Und wenn ein Motorrad außerhalb der Saison gestohlen oder beschädigt wird? „Der Versicherungsnehmer genießt einen sogenannten Ruheversicherungsschutz“, erklärt Thiess Johannssen. Dabei greift die Versicherung, allerdings wird die Vollkasko in der Ruhezeit auf eine Teilkasko heruntergestuft – ein Diebstahl wird aber beispielsweise dennoch abgedeckt.


UNTERNEHMEN DER REGION